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Unterhalt in Steuerberechnung nicht berücksichtigt

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    Unterhalt in Steuerberechnung nicht berücksichtigt

    Hallo,

    habe für mein Kind, älter als 25 und wegen Studium in anderer Stadt lebend, die Anlage Unterhalt ausgefüllt.
    In der Steuerberechnung gibt er mir aber dies aus: Bei mindestens einer unterstützten Person wurde erklärt, dass die Person während des kompletten Unterstützungszeitraumes nicht im unterstützten
    Haushalt lebte. Deshalb konnten keine Unterstützungsleistungen gewährt werden.
    Ich kann dies nicht nachvollziehen. Ein Bug?
    Grüße und Danke

    #2
    AW: Unterhalt in Steuerberechnung nicht berücksichtigt

    Dann hast du beim Ausfüllen wahrscheinlich einen Fehler gemacht! Der unterstützte Haushalt ist der Haushalt, in dem dein Sohn lebt und nicht deiner!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Unterhalt in Steuerberechnung nicht berücksichtigt

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Dann hast du beim Ausfüllen wahrscheinlich einen Fehler gemacht! Der unterstützte Haushalt ist der Haushalt, in dem dein Sohn lebt und nicht deiner!
      Danke, jetzt hab ich´s gefunden, hab zu sehr auf die alten Nummern der Papiervorlage geschaut. Herzlichen Dank:-)

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        #4
        Vorsicht bei der Datenübernahme - Ich habe Stunden gesucht bis ich den Fehler gefunden habe.
        Folgende Konstellation:
        Kind, auswärts lebend, wird mit Unterhalt unterstützt. Im Vorjahr 11 Monate Kindergeld bezogen. Daten aus dem Vorjahr übernommen, Anlage Kind gelöscht. Unterhaltszeitraum angepasst, Unterhaltszahlungen von Januar bis November geleistet. Ergebnis: Unterhalt nicht berücksichtigt. Warum? Weil irgendwo im Hintergrund der Ausschluss für die Monate Januar bis November aus dem Vorjahr gespeichert war (im Vorjahr Zahlungszeitraum von Kindergeld). Wird als Zahlungszeitraum alternativ Januar bis Dezember angegeben, wird immerhin ein Zwölftel des Unterhalts berücksichtigt. Lösung: Anlage Unterhalt löschen und neu aufsetzten. Mit den gleichen Daten wird der Unterhalt dann vollständig berücksichtigt.
        Also schönen Gruß an die Programmierer und noch mehr Grüße an die Softwaretester. Es geht besser!!!

        Kommentar


          #5
          Zitat von EL TOM Beitrag anzeigen
          . Warum? Weil irgendwo im Hintergrund der Ausschluss für die Monate Januar bis November aus dem Vorjahr gespeichert war (im Vorjahr Zahlungszeitraum von Kindergeld). Lösung: Anlage Unterhalt löschen und neu aufsetzten. Mit den gleichen Daten wird der Unterhalt dann vollständig berücksichtigt.
          Also schönen Gruß an die Programmierer und noch mehr Grüße an die Softwaretester. Es geht besser!!!
          Hallo EL TOM,

          die Datenübernahme ist eine Erleichterung nicht alles neu einzugeben, aber du bist natürlich für die Prüfung der Angaben zuständig und gerade bei dem Sachverhalt Kind über 25 im laufenden Jahr, muss man im Folgejahr bei der Datenübernahme eben den Haken entfernen in welchem Zeitraum Kindergeld gezahlt wurde.
          Da muss man aber die Anlage Unterhalt nicht unbedingt löschen.
          Programmierer sind hier nicht unterwegs im Anwenderforum.

          Tschüß

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            #6
            Hallo holzgoe,
            natürlich habe ich alle Eingaben auf die Zeiträume für 2019 aktualisiert und den Haken beim Kindergeld entfernt. Wie ich oben beschrieben habe, konnte in meinem Fall über den Zahlungszeitraum der Unterhaltsleistungen bestimmt werden, ob der Unterhalt zu einem Zwöftel (nämlich für Dezember) angerechnet wird oder garnicht. Also wurden neben den sichtbar eingegebenen Daten/Zeiträumen weitere Daten für die Berechnung herangezogen. Das können nur die Monate gewesen sein, in denen im Vorjahr Kindergeld gezahlt wurde (Januar bis November). Also nochmals, wer nicht die erwartete Anerkennung der Unterhaltsleistung in der Vorberechnung sieht, löscht besser eine übernommene Anlage Unterhalt und legt sie neu an. Das spart Zeit und Nerven.

            Und Tschüß

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