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Arbeitslosenversicherung fehlt bei den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben

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    Arbeitslosenversicherung fehlt bei den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben

    Hallo, nachdem ich Jahrelang mit Elsterformular (fast) keine Probleme hatte, quäle ich mich nun dieses Jahr mit "Mein Elster"...

    Ich habe zur "Kontrolle" meine Zahlen auch noch einmal ins Elsterformular eingetragen und siehe da es gibt natürlich Abweichungen...

    Nach längerer Suche habe ich nun festgestellt, dass auf der Berechnung unter "Mein Elster" die Arbeitslosenversicherung nicht bei den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben auftaucht, obwohl ich diese Zahl an der entsprechenden Stelle eingegeben habe. Beim Elsterformular wird diese automatisch aus der Anlage N übernommen und somit taucht diese Zahl auch korrekt auf der Berechnungsseite auf...

    Was nun ?

    Gruss

    Markus

    #2
    Hallo,

    wirkt sich die AV überhaupt aus?
    Bemessungsgrenze 1900.- bzw. bei verheiratet 3800.-
    Dieser Betrag wird meistens schon durch die KV + PV erreicht

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Vergleich der Steuerberechnungen:

      Mit Elsterformular beschränkt abziehbare Sonderausgaben: 10.192 EUR
      mit Mein Elster: 9.417 EUR
      Zuletzt geändert von Markus1234; 27.01.2020, 12:54.

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        #4
        Wie hoch ist denn der berücksichtigte Anteil der Kranken- und der Pflegeversicherung? Der Gesamtbetrag inklusive Rentenversicherung ist nicht aussagekräftig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          In der Berechnung Elsterformular wird Kranken-, Pflege- und AV zusammen gerechnet, davon sind aber "nur" 5.600,- EUR abziehbar...
          In der Berechnung Mein Elster wird nur die Kranken- und Pflegeversicherung zusammen gerechnet, da komme ich auf 4.992 EUR (aber selbst diese wird nochmal um 166,- EUR nach §10 Ab. 1 Nr. 3 gekürzt), also komme ich auf 4.826 bei Mein Elster.

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            #6
            Hallo,

            Du hast bei ElsterFormular als Arbeitnehmer falsche Angaben gemacht.
            5600.- beträgt der Betrag bei Selbständigen verh.
            Mein Elster stimmt KV + PV abzüglich 4% von KV wegen Lohnfortzahlung

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Zitat von Markus1234 Beitrag anzeigen
              davon sind aber "nur" 5.600,- EUR abziehbar
              Das klingt jetzt für mich erstmal so als hättest Du die Kreuze in Zeile 51 gemacht.

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                Das klingt jetzt für mich erstmal so als hättest Du die Kreuze in Zeile 51 gemacht.
                Ja, die hatte ich wohl fälschlicher Weise angeklickt. Jetzt passt das besser zusammen... DANKE !!!

                Kommentar

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