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Ja, man kann beginnen. Die Steuerberechnung funktioniert aber noch nicht in allen Fällen fehlerfrei und die Finanzämter bearbeiten
Erklärungen für 2019 erfahrungsgemäß nicht vor Ende Februar.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
OK! Danke für die Info! Ich hatte letztes Jahr zum ersten Mal die elektronische Steuererklärung gemacht und bin also noch blutiger Anfänger. Sollte ich noch Fragen dazu haben, würde ich mich gerne von Fall zu Fall nochmals melden.
Nochmals Danke und noch einen schönen Abend!
LG Harry
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Gruß Harry
...Ich hatte letztes Jahr zum ersten Mal die elektronische Steuererklärung gemacht und bin also noch blutiger Anfänger.....
Hallo Harry_trier,
du hast doch dieses Jahr die Möglichkeit der Datenübernahmefunktion aus deiner übermittelten Erklärung des Vorjahres.
Da wird es kaum Eintragungsfehler geben, denn du hast ja alles Eintragungen schon an der richtigen Stelle und änderst nur die Werte ab.
Da bist du schon damit "Halbprofi"
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