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Anlage Vorsorgeaufwand: Angaben zu sonstigen Vorsorgeaufwendungen gemacht...

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    Anlage Vorsorgeaufwand: Angaben zu sonstigen Vorsorgeaufwendungen gemacht...

    Hallo zusammen bin neu hier und hoffe sehr dass mir jemanden weiterhelfen kann....

    bei der Berechnung kommt folgender Fehler auf :

    "Anlage Vorsorgeaufwand: Angaben zu sonstigen Vorsorgeaufwendungen gemacht, jedoch keine Eintragung zu Anspruch auf Zuschuss zur Krankenversicherung gemacht"

    in der Anlage Vorsorgeaufwand sind jedoch nur die Beiträge vorhanden die das Programm aus der Lohnsteuerbescheinigung entnimmt und die man ja nicht ändern kann....

    Wenn ich diesen Fehler nicht beseitige kann ich gar nicht die Steuererklärung übermitteln.

    Vielen Lieben Dank im Voraus

    LG Evelyne

    #2
    Um welches Jahr geht es? Handelt es sich wirklich um die Online-Anwendung Mein Elster, oder vielleicht doch um die Software ElsterFormular?

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      #3
      Dieser Fehler in der Steuervorausberechnung ist bekannt. Prüf mal zunächst, ob er bei dem heutigen Portalrelease behoben wurde.

      Wenn nicht, dann nimm mal probeweise die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zu eventuellen Zusatzversicherungen bei der KV aus der Erklärung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Dieser Fehler in der Steuervorausberechnung ist bekannt. Prüfe mal zunächst, ob er bei dem heutigen Portalrelease behoben wurde.
        Der Fehler wurde ärgerlicherweise heute nicht behoben!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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