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Neu bei MeinELster: Arbeitgeberwechsel und Umzug

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    Neu bei MeinELster: Arbeitgeberwechsel und Umzug


    Ich bin neu bei MeinElster und deswegen leider wenig Ahnung und auch im Forum hier keine eindeutige Empfehlung gefunden.

    Ich habe im Jahr 2019 den Arbeitgeber gewechselt und bin dazu auch von Hessen nach Niedersachsen umgezogen. Das heißt ich habe hier auch noch keine neue Steuernummer. Muss ich jetzt erst eine neue Steuernummer vom Finanzamt bekommen oder kann ich da die Option nutzen, wo man eine neue im Formular anfordert und das alte FA angibt?

    Und da ich keine Option finde zwei verschiedene Arbeitslohnbescheide in einem einzigen Formular getrennt anzugeben: dann die Zahlen in meinen beiden Lohnsteuerbescheiden aus Hessen und Niedersachsen addieren oder gebe ich das über MeinElster in zwei getrennten Formularen an, einmal 01.01.-31.05.2019 beim alten Arbeitgeber und ein zweites Formular für 01.06.-31.12.2019 beim neuen Arbeitgeber (wo ich dann erst eine neue Steuernummer anfordern würde und beim ersten Formular das alte angäbe??)? Aber ich finde keine Möglichkeit dort Zeiträume anzugeben: wie sollen die da wissen, dass das zwei verschiedene Arbeitgeber sind und ich nicht nur einfach Quatsch angegeben habe? Und wie ist das mit Mitgliedsbeiträgen? Ich habe das ganze Jahr z.B. Beiträge für meine Gewerkschaft bezahlt. Muss ich die Beiträge dann auch Januar-Mai und Juni-Dezember 2019 aufteilen für zwei Formulare?
    Zuletzt geändert von Stephan80; 29.01.2020, 12:55.

    #2
    Du beantragst eine neue Steuernummer. Bruttolöhne und Steuern kannst du in der Anlage N getrennt erfassen (+ Weitere Daten hinzufügen).

    Die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung addierst du vor dem Eintrag in die Anlage Vorsorgeaufwand. Auch deine Werbungskosten

    addierst du, soweit sinnvoll. Die Entfernungspauschale natürlich nicht! Deine Beschäftigungszeiten musst du nicht angeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke schön! Das probiere ich aus.

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        #4
        Ich hatte vergessen zu schreiben: Du beantragst eine neue Steuernummer mit Mein ELSTER, nicht extra.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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