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Angabe 50% Unfallversicherung als Werbungskosten

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    Angabe 50% Unfallversicherung als Werbungskosten

    Guten Abend,

    leider finde ich keine wirkliche Möglichkeit, die 50% des Beitrages zur privaten UV bei den Werbungskosten anzugeben. Den Punkt bei den Sonderausgaben habe ich gefunden.

    Wäre Zeile 46 richtig?

    Vielen Dank!

    #2
    Ähm, aus welchem Grund soll die private Unfallversicherung bei den Werbungskosten berücksichtigt werden? Grundsätzlich wäre die Zeile 46 natürlich geeignet.

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Ähm, aus welchem Grund soll die private Unfallversicherung bei den Werbungskosten berücksichtigt werden? Grundsätzlich wäre die Zeile 46 natürlich geeignet.
      Wie von Tobias Kramny hier beschrieben.

      Kommentar


        #4
        Die amtliche Anleitung bestätigt die Zulässigkeit der Aufteilung:

        B
        eiträge für eine private Unfallversicherung gehören zu den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wenn die

        Unfallversicherung ausschließlich private Risiken abdeckt.

        Sind sowohl private als auch berufliche Risiken versichert, sind die Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte als Sonderausgaben

        und Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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