Einkommensersatzleistungen gilt auch HartzIV?

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  • AgnesW
    Neuer Benutzer
    • 21.01.2020
    • 26

    #1

    Einkommensersatzleistungen gilt auch HartzIV?

    Hallo,

    ich habe für das Jahr 2016 auch Einkommensersatzleistungen bekommen. Da steht allgemein Arbeitslosengeld. Gilt auch HartzIV? Ich habe leider nicht mehr genau exakt im Kopf wieviel ich monatlich bekommen habe. Schätze so 884 Euro. Miete und 404 war der Satz in 2016. Leider ist auf Abruf bei den Bescheinigungen in mein Elster das nicht dabei wieviel HartzIV ich bekommen habe und die Unterlagen habe ich nicht mehr.

    Soll ich einen ungefähren Wert eintragen oder muss ich das garnicht?
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    Hartz IV gehört nicht in die Erklärung

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45928

      #3
      Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist keine Einkommensersatzleistung, deshalb ist das beim Bescheinigungsabruf auch nicht dabei und muss auch nicht erklärt werden.

      Nur Arbeitslosengeld I unterliegt dem Progressionsvorbehalt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • AgnesW
        Neuer Benutzer
        • 21.01.2020
        • 26

        #4
        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        Hartz IV gehört nicht in die Erklärung

        Gruß FIGUL
        Vielen lieben Dank Figul !!!

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