Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Kind

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage Kind

    Guten Tag,

    folgenden Hinweis verstehe ich nicht. Habe alle Daten aus dem Vorjahr übernommen und auch das gezahlte Kindergeld in der Anlage Kind aktualisiert. An welcher Stelle werden diese Angaben wohl erwartet? (Die Prüfung sagt, es gibt keinen Fehler)

    AHW Abbruch-Hinweise
    30.01.2020
    Berechnung
    für 2019 über
    Einkommensteuer
    Anlage Kind: Für ein Kind wurden keine Angaben zur Höhe der Freibeträge für Kinder (Anzahl der Monate) gemacht.
    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die
    Zuletzt geändert von Veronikah; 30.01.2020, 16:47.

    #2
    Wie alt ist denn das Kind?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die Nachfrage. Das „Kind“ ist über 25 Jahre alt und kann sich wegen Behinderung nicht selbst unterhalten. Die Kindergeldkasse zahlt normales Kindergeld. Spielt das Alter bei dieser Frage eine Rolle? Es gibt keine Veränderung gegenüber den Vorjahren. Wo kann eine Angabe eingefügt werden?

      Kommentar


        #4
        Es gibt keine Veränderung gegenüber den Vorjahren. Wo kann eine Angabe eingefügt werden?
        Vielleicht muss in Zeile 19 der Datumseintrag noch aktualisiert werden. Falls die Daten aus dem Vorjahr übernommen wurden, könnte da

        noch das Vorjahr stehen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank, genau das war die Ursache. Hatte zwar geändert, aber wohl nicht gespeichert. Gut das es dieses Forum gibt.
          Zuletzt geändert von Veronikah; 31.01.2020, 19:28.

          Kommentar

          Lädt...
          X