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Umsatzsteuererklärung Zeile 22 - keinen Plan!

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    Umsatzsteuererklärung Zeile 22 - keinen Plan!

    Hallo,
    wie schon im Betreff geschrieben, hab ich bei der Zeile 22 keinen Plan, was da rein soll....irgendwie ist die Umsatzsteuerklärung jetzt völlig anders als die Jahre vorher....


    "Besteuerung der Entgelte"
    Die Steuer wurde berechnet anhand:
    - Keine Angabe
    - vereinbarte Entgelte
    - vereinnahmte Entgelte
    - vereinbarte und vereinnahmte Entgelte

    Wir haben eine klitzekleine PV mit Einspeisung und Leistungsentnahme. Für beides habe ich bisher die Ust ans FIA abgeführt.
    "Keine Angabe" kann ich nicht auswählen, das wird sofort rot unterstrichen und als Fehler markiert.

    Habt Ihr ne Idee, was ich davon auswählen soll?

    Danke!

    #2
    Was hast du denn bei der steuerlichen Anmeldung der PV-Anlage auf dem Fragebogen damals angegeben bzw. beantragt?

    Der Regelfall wäre vereinbarte Entgelte, bei so geringen Einnahmen wird aber häufig vereinnahmte Entgelte beantragt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hmm... das ist jetzt das Problem.
      Damals hatten wir noch einen Steuerberater, der das erledigt hat. Mittlerweile hat er sich von uns getrennt und ich musste feststellen, dass wir nicht alle Unterlagen in Besitz haben.
      Ich habe zwar die Anmeldung der (damaligen) Umsatzsteuer-Vorauszahlung, aber da steht das gewünschte nicht drauf.
      Ist es "nicht soo schlimm", wenn ich z.B. vereinbarte und vereinnahmte Entgelte auswähle, oder soll ich lieber beim FIA anrufen?

      Kommentar


        #4
        Ja, das würde ich Dir empfehlen, beim Finanzamt anzurufen!

        Ok, es geht nicht um viel Geld. Wie hast Du denn die Steuer tatsächlich berechnet, nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Entgelten?

        Es gibt zwar immer wieder die Ansicht, dass das nicht so richtig wäre. Aber nach vereinnahmten Entgelten darf man nur besteuern, wenn man das nicht nur beantragt hat, sondern das vom Finanzamt auch genehmigt wurde.

        Sollte die Jahreserklärung noch nicht rechtskräftig sein - das ist in der Regel einen Monat nach Abgabe der Erklärung der Fall - kann man die Ist-Besteuerung (also nach vereinnahmten Entgelten) auch noch rückwirkend beantragen.

        Kommentar


          #5
          @L.E.Fant
          Ahhh, jetzt hast Du mich auf was gebracht!
          Ist-Besteuerung, das wars!! Ich brauche auch keine Ust-Vorauszahlungen mehr ans FIA abführen, sondern nur noch einmal jährlich UST-Erklärung und Betrag ans FIA überweisen...


          Ich werde trotzdem bei meiner freundlichen FIA-Mitarbeiterin anrufen und fragen - oder mir wieder einen Steuerberater suchen

          Kommentar


            #6
            Ist-Besteuerung, das wars!!
            Genauso wird die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten in der Praxis genannt. Und wenn du keine Voranmeldungen mehr erstellen musst, spielt es

            eigentlich ohnehin keine Rolle. Wegen einer PV-Anlage braucht man im Normalfall keinen Steuerberater.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              wenn du keine Voranmeldungen mehr erstellen musst, spielt es eigentlich ohnehin keine Rolle
              Naja, wie gesagt, es geht sowieso nicht um große Beträge. Aber da für die Photovoltaikanlagen normalerweise Abschlagszahlungen geleistet werden, die dann Ende des nächsten Jahres abgerechnet werden, gibt es gerade da natürlich Unterschiede zwischen Ist und Soll.

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                #8
                So, habe jetzt mit dem wirklich Freundlichen vom FIA gesprochen und es sind tatsächlich vereinnahmte Entgelte. Wobei, Zitat "es bei kleiner PV aber eigentlich auch wurscht ist, was ich auswähle".

                Vielen lieben Dank für Eure Hilfe! Und ja, wer Euch zur Unterstützung hat, braucht wirklich keinen Steuerberater! Der kann den Kampf mit Mein Elster auch alleine führen

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                  #9
                  Ich hab den letzten Beitrag entfernt, weil die Mailadresse trotzdem noch zu sehen war.

                  Wenn die Frage wieder eingestellt wird, dann bitte mit Details! Vor allem: welche Fehlermeldung gibt es. Warum Angaben zum Kleinunternehmer, wenn doch Umsatzsteuer zu bezahlen ist?

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