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Fehlermeldung bei Steuerbrechnung

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    Fehlermeldung bei Steuerbrechnung

    Hallo liebes Forum,

    ich bin gerade dabei, meine erste Steuererklärung für 2012 zu machen.
    Dabei will ich nur den Verlustvortrag geltend machen, da ich mich in einer Zweitausbildung befinde/befand. (Studium nach der Lehre)

    1. frage: muss ich das irgendwo angeben, dass es sich um eine Zweitausbildung handelt? Das FA könnte ja denken, die hat das falsch gemacht, und alles hätte in die Sonderausgaben statt in die Werbungskosten gemusst...

    2. frage: ich habe gestern testweise alles fertig gehabt und auf steuerberechnung geklickt. Dann kam ein Abbruchhinweis, dass ich ja Fahrtkosten oder Pauschbeträge für eine besondere Berufsgruppe angegeben habe aber keinen Arbeitslohn. Das muss ich doch auch gar nicht, wenn ich den Verlustvortrag geltend machen will oder?

    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Weiß echt nicht, was ich sonst noch ändern muss.

    Grüße

    #2
    AW: Fehlermeldung bei Steuerbrechnung

    Hallo Julias89,

    wenn du für 2012 nicht verpflichtet warst, eine Steuererklärung einzureichen, kannst du das jetzt nicht mehr nachholen.
    Die Frist für Antragsveranlagungen 2012 ist am 31.12.2016 abgelaufen.

    Trotzdem zu den Fragen (falls du spätere Jahre auch noch abgeben möchtest, die noch nicht verjährt sind):
    1. Ja, sollte angegeben werden, um Rückfragen zu vermeiden - ggf. bei den Belegen zur Erklärung
    2. Wenn du Werbungskosten angibst, musst du auch einen Bruttoarbeitslohn erfassen - im Zweifelsfall mit 0,- €. Inwieweit es jetzt "Pauschbeträge für eine besondere Berufsgruppe" für Studenten gibt, lasse ich mal außen vor, da das jetzt ins rechtliche geht und nichts mehr mit der Erstellung einer elektronischen Steuererklärung zu tun hat.

    Kommentar


      #3
      AW: Fehlermeldung bei Steuerbrechnung

      Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
      Hallo Julias89,

      wenn du für 2012 nicht verpflichtet warst, eine Steuererklärung einzureichen, kannst du das jetzt nicht mehr nachholen.
      Die Frist für Antragsveranlagungen 2012 ist am 31.12.2016 abgelaufen.

      Trotzdem zu den Fragen (falls du spätere Jahre auch noch abgeben möchtest, die noch nicht verjährt sind):
      1. Ja, sollte angegeben werden, um Rückfragen zu vermeiden - ggf. bei den Belegen zur Erklärung
      2. Wenn du Werbungskosten angibst, musst du auch einen Bruttoarbeitslohn erfassen - im Zweifelsfall mit 0,- €. Inwieweit es jetzt "Pauschbeträge für eine besondere Berufsgruppe" für Studenten gibt, lasse ich mal außen vor, da das jetzt ins rechtliche geht und nichts mehr mit der Erstellung einer elektronischen Steuererklärung zu tun hat.
      Hallo Sabre,

      Danke für deine schnelle Antwort!
      Ich meine aber, dass ich 7 Jahrw rückwirkend noch den Verlustvortrag geltend machen kann. Das wurde vor paar Jahren entschieden.. aber korrigiere mich, wenn ich falsch liege.

      Also heißt das, ich gebe einfach bei Arbeotslohn 0€ an und das wars? Kann ja Iwie nicht sein, dass ich das nicht absetzen kann, weil ich in dem Jahr nichts an Einnahmen hatte. Deswegen gibt es doch die Möglichkeit, den Verlustvortrag zu machen!

      Wie ist das denn bei nem Minijob? Da zahl ich ja auch keine Lohnsteuer, habe aber Einmahmen. Hab nämlich erst ab 2013 durchgehend bis jetzt Minijob und z.T. auch noch ne Teilzeitbeschäftigung nebenbei gehabt.

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        #4
        AW: Fehlermeldung bei Steuerbrechnung

        Wenn es nur um einen Verlustvortrag geht, hast du wohl recht! Eine Antragsveranlagung zur Einkommensteuer ist aber für 2012 und 2013 nicht mehr möglich.

        Ein pauschal versteuerter Minijob gehört nicht in die Einkommensteuererklärung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Fehlermeldung bei Steuerbrechnung

          Zitat von Julias89 Beitrag anzeigen
          Ich meine aber, dass ich 7 Jahr rückwirkend noch den Verlustvortrag geltend machen kann. Das wurde vor paar Jahren entschieden.. aber korrigiere mich, wenn ich falsch liege.
          Stimmt. Ich hatte mich von dem /meine Steuererklärung zu machen/ irritieren lassen und das /nur/ im Satz danach überlesen.


          Zitat von Julias89 Beitrag anzeigen
          Kann ja Iwie nicht sein, dass ich das nicht absetzen kann, weil ich in dem Jahr nichts an Einnahmen hatte.
          Na ja, streng genommen kannst du das absetzen OBWOHL du nichts an Einnahmen hattest.
          Nur möchte das Programm halt einmal ausdrücklich gesagt bekommen, dass du tatsächlich nichts (also 0,- €) bekommen hast und nicht nur vergessen hast, deine Lohnsteuerbescheinigung abzutippen.


          Zitat von Julias89 Beitrag anzeigen
          und z.T. auch noch ne Teilzeitbeschäftigung nebenbei gehabt
          Wenn du für diese Teilzeitbeschäftigung eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen hast, musst du die auch angeben - auch wenn die nichts mit den Ausgaben, die du geltend machen möchtest, zu tun hat.
          Für den Minijob: siehe Charlie24

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