Hallo Zusammen,
zur meiner Situation: wie im Titel beschrieben habe ich im Jahr 2017 eine Berufsschule besucht (SCHULISCHE Ausbildung) absolviert dazu habe bin ich ein Einzelunternehmer. Ich fülle gerade die Einkommensteuererklärung aus. Trage ich die dann bei "8 - Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" Zeile 43 ein?
Meine Frage: Wo trage ich die Werbungskosten die sich aus der schulischen Ausbildung ergeben ein? Ich fülle ja nicht die Anlage N aus. Die Werbungskosten die sich aus dem Gewerbe ergeben trage ich in die "G" Anlage ein, oder?
Schönes Wochenende,
Daniel
					zur meiner Situation: wie im Titel beschrieben habe ich im Jahr 2017 eine Berufsschule besucht (SCHULISCHE Ausbildung) absolviert dazu habe bin ich ein Einzelunternehmer. Ich fülle gerade die Einkommensteuererklärung aus. Trage ich die dann bei "8 - Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" Zeile 43 ein?
Meine Frage: Wo trage ich die Werbungskosten die sich aus der schulischen Ausbildung ergeben ein? Ich fülle ja nicht die Anlage N aus. Die Werbungskosten die sich aus dem Gewerbe ergeben trage ich in die "G" Anlage ein, oder?
Schönes Wochenende,
Daniel


 Werbekosten schulische Ausbildung und Gewerbetreibender
									
									
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