Hallo,
leider weiss ich nicht mehr weiter. Ich bin am Finalen Punkt der Steuererklärung aber ich kann mir nicht erklären wieso die Kirchensteuer bei der vorläufigen Endberechnung mit einem verbleibenden Plus Betrag von 288,09€ festgelegt wird.
Im Monat Mai wurde der Kirchenaustritt bescheinigt. Durch einen ArbG Wechsel zum gleichen Monat legte ich also in meiner Steuer
die gezahlten Kirchensteuer Beiträge der ersten 4 Mon. des bisherigen ArbG zugrunde & bei dem aktuellen ArbG lediglich den noch gezahlten Monat Mai.
Diese habe ich addiert und im Punkt Kirchensteuer eingetragen ( mit der Bezeichnung Jan-Mai)
Soweit so gut. Wieso wird mir aber dann bei der Endberechnung scheinbar das ganze Jahr zugrunde gelegt??
In Elster Online habe ich beim Punkt Unterjähriger Wechsel der der Religionszugehörigkeit für die Monate Jan-Mai ''evangelisch'' und ab Juni ''nicht Kirchensteuerpflichtig'' eingetragen.
In der vorläufigen Steuerberechnung wird von er festzusetzenden Einkommenssteuer 9 v.H. evangelische Kirchensteuer in der Höhe von knapp 400€ deklariert.
Dieser Betrag kommt mir seltsam hoch da er im Verhältnis zur Einkommenssteuer 2016 den gleichen Wert hat. ( und 2016 wurden 12 Mon. Kirchensteuer gezahlt).
Wo liegt mein Fehler ??
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe .
Mit freundlichen Grüßen
ElsterStarter
leider weiss ich nicht mehr weiter. Ich bin am Finalen Punkt der Steuererklärung aber ich kann mir nicht erklären wieso die Kirchensteuer bei der vorläufigen Endberechnung mit einem verbleibenden Plus Betrag von 288,09€ festgelegt wird.
Im Monat Mai wurde der Kirchenaustritt bescheinigt. Durch einen ArbG Wechsel zum gleichen Monat legte ich also in meiner Steuer
die gezahlten Kirchensteuer Beiträge der ersten 4 Mon. des bisherigen ArbG zugrunde & bei dem aktuellen ArbG lediglich den noch gezahlten Monat Mai.
Diese habe ich addiert und im Punkt Kirchensteuer eingetragen ( mit der Bezeichnung Jan-Mai)
Soweit so gut. Wieso wird mir aber dann bei der Endberechnung scheinbar das ganze Jahr zugrunde gelegt??
In Elster Online habe ich beim Punkt Unterjähriger Wechsel der der Religionszugehörigkeit für die Monate Jan-Mai ''evangelisch'' und ab Juni ''nicht Kirchensteuerpflichtig'' eingetragen.
In der vorläufigen Steuerberechnung wird von er festzusetzenden Einkommenssteuer 9 v.H. evangelische Kirchensteuer in der Höhe von knapp 400€ deklariert.
Dieser Betrag kommt mir seltsam hoch da er im Verhältnis zur Einkommenssteuer 2016 den gleichen Wert hat. ( und 2016 wurden 12 Mon. Kirchensteuer gezahlt).
Wo liegt mein Fehler ??

Mit freundlichen Grüßen
ElsterStarter
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