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Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse werden abgezogen?

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    Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse werden abgezogen?

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    2017 lag ich das erste Mal über der Beitragsbemessungsgrenze, bin weiterhin in der GKV und GPV. Ich nehme an, dass es damit zu tun hat, dass nun auch auf der Jahresabrechnung vom Arbeitgeber die Zeilen 24a sowie 24c ausgefüllt sind. Vorher stand dort 0,00€.

    Nun habe ich festgestellt, dass bei der Berechnung in Elster diese Summen wieder zum zu versteuernden Einkommen gezählt werden, was natürlich meine Steuerlast um ein gutes Stück erhöht. Mir erschließt sich das ganze nicht! Der Arbeitgeber hat das ganze Jahr über alles genau abgeführt, wie vorher auch. Ich habe nun, wenn ich alles zusammenrechne, weniger Netto als vorher, als ich noch unter der BBG war!

    Wie hab ich das zu verstehen? Eigentlich wollte ich nur meine Werbekosten und einige Sonderausgaben absetzen. Eigentlich dürfte doch dabei bei Stk. 1, wenn der AG alles ordnungsgemäß berechnet und abgeführt hat (wovon ich ausgehe), doch keine Nachzahlung von mir als Ergebnis herauskommen!?

    Wären diese Felder weiter 0,00€, so würde genau das herauskommen, was ich bei etlichen Rechnern im Internet herausbekomme. Irgendwas kann doch hier nicht stimmen!?

    Hat Jemand Rat?

    Danke!

    #2
    AW: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse werden abgezogen?

    Hallo Gruwe,

    *steuerfreie* Zuschüsse des Arbeitgebers mindern immer die abzugsfähigen Aufwendungen.
    Denn was schon einmal steuerfrei gezahlt / erstattet wurde, darf sich nicht noch einmal steuermindernd auswirken.

    Im Endeffekt ist es so, dass bei dir bei der Berechnung der Sonderausgaben die Beträge angesetzt werden, die du aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze maximal zahlen darfst / musst.
    Alles was (aufgrund des höheren Bruttoarbeitslohns) darüber hinaus an die Versicherung gezahlt werden muss, übernimmt der Arbeitgeber *steuerfrei* - es wirkt sich also im Endeffekt gar nicht auf die Steuerberechnung aus.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse werden abgezogen?

      Wie ist das bei Elster ? Arbeite mit einer kommerziellen Software. Da wird man gefragt, ob man Firmenzahler oder Selbstzahler ist.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse werden abgezogen?

        Grundsätzlich sollte bei allen Programmen (egal ob von der Finanzverwaltung oder einem kommerziellen Softwareanbieter) die Lohnsteuerbescheinigung einfach abgeschrieben werden können.
        Die Daten werden dann entsprechend auf die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen.

        Die Unterscheidung in Firmenzahler und Selbstzahler kenne ich jetzt nur von berufsständischen Versorgungseinrichtungen - die haben aber mit der Beitragsbemessungsgrenze und den gesetzlichen Versicherungen (und damit mit der Frage von Gruwe) nichts zu tun.

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          #5
          AW: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse werden abgezogen?

          Bei Selbstzahler erscheinen die AN-Beiträge nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung.

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse werden abgezogen?

            Hallo Laie123,

            das ist aber logisch, denn beim klassische Selbstzahler z.Bsp. Privatversicherter führt doch der Arbeitgeber keine Beiträge für den AN an die private KV ab, in Sonderfällen gibt es einen Zuschuss des AG zur privaten KV -> führt aber jetzt von der Frage des TE weg.

            Tschüß

            Kommentar


              #7
              AW: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse werden abgezogen?

              ... in Sonderfällen gibt es einen Zuschuss des AG zur privaten KV
              Den steuerfreien AG-Zuschuss gibt es bei Arbeitnehmern, die freiwillig in der PKV versichert sind und keinen Beihilfeanspruch haben, nicht nur in Sonderfällen!

              Und um auf die Frage von @Gruwe einzugehen:

              Wenn der AG die Beiträge zur Krankenversicherung abführt (sog. Firmenzahler), müssen unter den Nummern 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung natürlich die Gesamtbeiträge eingetragen sein,

              also der Arbeitnehmeranteil + der steuerfreie AG-Zuschuss, sonst wäre die Lohnsteuerbescheinigung fehlerhaft.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse werden abgezogen?

                Hallo
                für Veranlagung : Vorsorgeaufwand Zeile 11. Arbeiter Angestellt , geschieden seit Mitte 2015 Kinder leben bei Frau.. Muss ich ja oder nein ankreuzen.?


                Lieben Dank im Voraus

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse werden abgezogen?

                  Arbeitnehmer müssen hier immer JA ankreuzen!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse werden abgezogen?

                    Zitat von Pott Beitrag anzeigen
                    Hallo
                    für Veranlagung : Vorsorgeaufwand Zeile 11. Arbeiter Angestellt , geschieden seit Mitte 2015 Kinder leben bei Frau.. Muss ich ja oder nein ankreuzen.?


                    Lieben Dank im Voraus
                    Hallo Pott,

                    genau diese Frage hattest du doch schon am 13.11.2017 in einem Beitrag gestellt und beantwortet bekommen.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse werden abgezogen?

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Arbeitnehmer müssen hier immer JA ankreuzen!
                      Danke...….

                      - - - Aktualisiert - - -

                      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                      Hallo Pott,

                      genau diese Frage hattest du doch schon am 13.11.2017 in einem Beitrag gestellt und beantwortet bekommen.

                      Tschüß
                      opppss diesmal merk ich es mir .. Danke für die Erinnerung

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse werden abgezogen?

                        Hallo Pott,

                        sollte keine Kritik sein, sondern nur der Hinweis, damit du keine Fehler einbaust mit eventuell NEIN ankreuzen.

                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse werden abgezogen?

                          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                          sollte keine Kritik sein, sondern nur der Hinweis, damit du keine Fehler einbaust mit eventuell NEIN ankreuzen
                          ... ist aber auch eine gute Anregung, die Forensuche zu benutzen

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse werden abgezogen?

                            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                            Hallo Pott,

                            sollte keine Kritik sein, sondern nur der Hinweis, damit du keine Fehler einbaust mit eventuell NEIN ankreuzen.

                            Tschüß
                            Kein ding fanke für die Info

                            - - - Aktualisiert - - -

                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                            ... ist aber auch eine gute Anregung, die Forensuche zu benutzen
                            oh jaaaaa

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