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Sonderausgaben/Medikamentenkosten

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    Sonderausgaben/Medikamentenkosten

    Hallo liebe Forumsteilnehmer,

    für das jahr 2018 war ich komplett auf Krankengeld, 2019 Krankengeld und dann Arbeitslosengeld komplett.
    Es wird also null Steuer berechnet und auch null Steuerrückzahlung.

    Jedoch findet sich in der Berechnung 36 Euro Sonderausgaben.

    Kann ich meine Medikamentenzahlungen so zurückbekommen? Reicht dafür ein Schein aus meiner Apotheke auf meiner Kundenkarte? Gilt das nur für Rezeptmedikamente/verschriebene Medikamente? Kann ich so Geld zurückbekommen? Wenn ja, wo trage ich das ein? Ich bin 50% Schwerbehindert, aber bekomme dafür nichts zurück, da ich nicht gearbeitet und keine Steuern gezahlt habe. Die Medikamentekosten sind mir aufgrund meiner Schwerbehinderung entstanden.

    #2
    Ach ich Blödmann. Da ich keine Steuern bezahlt habe bekomme ich auch nichts zurück, richtig? Aber mein Arbeitslosengeld davon wurden ja Beiträge abgezogen. Da das dem Progressiondingsda unterliegt auch nichts.... denke das stimmt so.

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      #3
      Vom Finanzamt bekommt man nur dann Steuern zurück, wenn man auch welche bezahlt hat.

      Nach deinen Angaben ist es überflüssig, für 2018 überhaupt eine Steuererklärung einzureichen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Komisch die Frau vom Finanzamt meinte ich soll die noch restlichen Jahre einreichen.... ja hast Recht, aber hatte Angst vor Gebühren dann. Habe mich beim Finanzamt beschwert dass ich Versäumnisgebühren im Voraus widerspreche, da ich das Finanzamt 3 Mal(!) angerufen hatte und mir gesagt wurde ich hätte 4/5 Jahre Zeit und ich informierte die Damen auch dass ich auf Krankengeld bin, trotzdem blieb man dabei. Auch wollte ich mit jemand verbunden werden der sich auskennt, wurde aber nicht gemacht. Dann wollte ich das schriftlich bestätigt haben, das wurde abgelehnt. Es sei definitiv so dass ich Zeit hätte.... Aber Du hattest Recht es Drohen Versäumnisgebühren. Und ja mal sehen ob die das machen. Ist doof.

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          #5
          Gebühren muss man nicht an das Finanzamt zahlen.

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            #6
            Es handelt sich um die von Charlie erwähnte Verspätungsgebühren. Wohin man die zahlt und wie hoch die sind weiß ich nicht. Aber es geht darum dass man bestraft wird wenn man die Steuererklärung zu spät abgibt.

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              #7
              Dann geht es hier um Verspätungszuschläge.

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