Hallo liebe Forumsteilnehmer,
für das jahr 2018 war ich komplett auf Krankengeld, 2019 Krankengeld und dann Arbeitslosengeld komplett.
Es wird also null Steuer berechnet und auch null Steuerrückzahlung.
Jedoch findet sich in der Berechnung 36 Euro Sonderausgaben.
Kann ich meine Medikamentenzahlungen so zurückbekommen? Reicht dafür ein Schein aus meiner Apotheke auf meiner Kundenkarte? Gilt das nur für Rezeptmedikamente/verschriebene Medikamente? Kann ich so Geld zurückbekommen? Wenn ja, wo trage ich das ein? Ich bin 50% Schwerbehindert, aber bekomme dafür nichts zurück, da ich nicht gearbeitet und keine Steuern gezahlt habe. Die Medikamentekosten sind mir aufgrund meiner Schwerbehinderung entstanden.
für das jahr 2018 war ich komplett auf Krankengeld, 2019 Krankengeld und dann Arbeitslosengeld komplett.
Es wird also null Steuer berechnet und auch null Steuerrückzahlung.
Jedoch findet sich in der Berechnung 36 Euro Sonderausgaben.
Kann ich meine Medikamentenzahlungen so zurückbekommen? Reicht dafür ein Schein aus meiner Apotheke auf meiner Kundenkarte? Gilt das nur für Rezeptmedikamente/verschriebene Medikamente? Kann ich so Geld zurückbekommen? Wenn ja, wo trage ich das ein? Ich bin 50% Schwerbehindert, aber bekomme dafür nichts zurück, da ich nicht gearbeitet und keine Steuern gezahlt habe. Die Medikamentekosten sind mir aufgrund meiner Schwerbehinderung entstanden.
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