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Steuererklärung 2016 und 2017

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    Steuererklärung 2016 und 2017

    Hallo zusammen,

    ich bin absoluter Neuling hier im Forum, habe mich Anfang Juni bei Elster angemeldet (Mein Elster) und bin nach vielen Mühen und etlichen Flüchen (das Programm ist schon etwas gewöhnungsbedürftig) endlich so weit, dass ich meine Steuererklärung für 2016 stehen habe. Naja, sagen wir mal zu 99%. Da ich natürlich auch gleich die Steuererklärung für 2017 hinterherschieben würde, stehe ich vor dem nächsten Problem bzw. Frage:

    Wann kann ich die Datenübernahme aus 2016 starten? Erst wenn ich die Steuerklärung aus 2016 weggeschickt habe? Falls ja, wie lange dauert das dann erfahrungsgemäss bis ich mit 2017 loslegen kann?

    Ginge es aber jetzt schon, also wenn ich Daten aus 2016 gespeichert und geprüft habe, stünde ich vor dem 2. Problem:

    Wie und wo funktioniert die Datenübernahme aus 2016?

    Ich hoffe ich habe mich verständlich genug ausgedrückt und warte hiermit sehnsüchtig auf eure Antworten.

    Viele Grüße

    MAS2K

    #2
    AW: Steuererklärung 2016 und 2017

    Wann kann ich die Datenübernahme aus 2016 starten? Erst wenn ich die Steuerklärung aus 2016 weggeschickt habe?
    Ja, so ist das bei Mein ELSTER bisher. Aus einem gespeicherten Entwurf ist dort keine Datenübernahme möglich.

    Falls ja, wie lange dauert das dann erfahrungsgemäss bis ich mit 2017 loslegen kann?
    So etwa 2 Minuten nach dem Versand von 2016 kannst du mit 2017 loslegen.

    Wie und wo funktioniert die Datenübernahme aus 2016?
    Du startest eine Erklärung für 2017, dabei wird dir die Datenübernahme automatisch angeboten. Momentan musst du die Daten insgesamt übernehmen, kannst also keine Auswahl treffen.

    Das ist alles noch deutlich verbesserungsbedürftig und wird hoffentlich in den nächsten Release-Versionen sukzessive weiterentwickelt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuererklärung 2016 und 2017

      Das ging ja fluchs. Super, Vielen Dank.

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        #4
        AW: Steuererklärung 2016 und 2017

        Ich hab's fast befürchtet. Kaum bin ich in Elster richtig online, gehen auch schon die 'Probleme' los. Deshalb noch eine ergänzende Frage: Wie genau ist die Steuerberechnung in Elster bzw. in wie weit kann man sich darauf verlassen?

        Hintergrund der Frage: Ich habe meine ganz 'normale' Steuererklärung (ESt 1 A, Anlage N sowie Anlage Vorsorgeaufwand) in der Vergangenheit immer auf Papier gemacht und dann eingereicht. Bisher habe ich auch immer eine Rückerstattung erhalten (so um die 1.500 Euro). Jetzt habe ich zum ersten Mal in Elster für 2016 (ja ich weiß, ich bin reichlich spät dran) meine Daten eingegeben und siehe da, es erwartet mich (wenn ich das richtig sehe) eine satte Nachzahlung. Der Unterschied zu den Jahren davor ist eigentlich NUR der, dass ich seit 2016 in ATZ bin. Kommt das jetzt von dieser neuen Situation oder liegt es ganz einfach an der Berechnung? Ich finde einfach keine Erklärung was die Ursache für diese Differenz sein könnte?

        Viele Grüße

        MAS2K

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          #5
          AW: Steuererklärung 2016 und 2017

          Ausgleichszahlungen zur Altersteilzeit können dem Progressionsvorbehalt unterliegen, § 32b EStG, und den Steuersatz aufgrund dieser an sich steuerfreien Leistung erhöhen. Das kann eine Ursache sein.

          Wurde die Anlage Vorsorgeaufwand hinzugefügt?

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            #6
            AW: Steuererklärung 2016 und 2017

            Wie genau ist die Steuerberechnung in Elster ...
            Auch wenn die Berechnung unverbindlich ist, wird in der Regel richtig und auch genau gerechnet.

            Es gibt zwar heuer immer noch Fehler, wie z. B. bei Kindern im Ausland, aber da wird dann überhaupt nicht gerechnet.

            Die Anlage Vorsorgeaufwand hast du bereits ausgefüllt?

            Ein Minuszeichen in der Zeile verbleibende Beträge ist eine Erstattung!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Steuererklärung 2016 und 2017

              Das ist es ja was mich irritiert. Der Vorsorgeaufwand liegt bei, es kam bei den außergewöhnlichen Belastungen, neben einer Verdoppelung zum Vorjahr, sogar noch (hatte ich ganz vergessen) GdB 50 hinzu und trotzdem erscheint bei den verbleibenden Beträgen kein, wenn auch noch so kleines, MINUS.

              Viele Grüße

              MAS2K

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                #8
                AW: Steuererklärung 2016 und 2017

                Du hast wahrscheinlich steuerfrei ein paar tausend Euro Altersteilzeit-Ausgleichszahlungen erhalten. Ähnlich wie Elterngeld oder ALG I erhöht dies jedoch den Steuersatz des verbleibenden steuerpflichtigen Einkommens. Je nach Fallgestaltung kann das schon dadurch bedingt sein. Deswegen bist du auch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

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                  #9
                  AW: Steuererklärung 2016 und 2017

                  Zitat von MAS2K Beitrag anzeigen
                  Das ist es ja was mich irritiert. Der Vorsorgeaufwand liegt bei, es kam bei den außergewöhnlichen Belastungen, neben einer Verdoppelung zum Vorjahr, sogar noch (hatte ich ganz vergessen) GdB 50 hinzu und trotzdem erscheint bei den verbleibenden Beträgen kein, wenn auch noch so kleines, MINUS.

                  Viele Grüße

                  MAS2K
                  Hallo,

                  was irritiert?
                  Minus bedeutet Erstattung.
                  Bei ATZ wie schon erwähnt ist eine Nachzahlung höchstwahrscheinlich
                  Trifft ja für dich nicht zu. Siehe Minuszeichen
                  Habe -ein- anstatt -kein- Minuszeichen gelesen

                  Gruß FIGUL
                  Zuletzt geändert von FIGUL; 02.07.2018, 16:40.
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Steuererklärung 2016 und 2017

                    Die Steuerberechnung lässt sich recht gut analysieren, da erscheinen ja fast alle Einzelheiten.

                    Man sieht z. B., ob sich die außergewöhnlichen Belastungen überhaupt steuerlich auswirken oder dass der Progressionsvorbehalt zu einem höheren durchschnittlichen Steuersatz führt, der auch angegeben ist.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Steuererklärung 2016 und 2017

                      Zunächst mal vielen Dank an alle.

                      So langsam sehe ich Licht am Ende des Tunnels. Leider scheint es mir aber ziemlich trübe (im wahrsten Sinne des Wortes). Da sehe ich doch fast nur noch den einen Ausweg, einen Steuerberater mit hinzu zu ziehen. Der macht das zwar auch nicht umsonst (für umme ist der Tod und der kostet ja bekanntlich auch das Leben) aber vielleicht kann der noch den ein oder anderen Euro rausholen. Dann wäre ich wenigstens für 2017 etwas besser gewappnet, denn da wird mich ja wahrscheinlich das gleiche Schicksal ereilen. Außer jemand von euch hat jetzt noch DEN ultimativen Einfall.

                      Also nochmals vielen Dank und

                      Viele Grüße

                      MAS2K

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                        #12
                        AW: Steuererklärung 2016 und 2017

                        Steuerberatung ist nicht das Thema dieses Forums, wobei ich offen gesagt, nicht wüsste, was ein Steuerberater bei einem Arbeitnehmer in Altersteilzeit da großartig an Steuern sparen könnte.

                        Werbungskosten erfinden kann der nämlich auch nicht und alles andere ist nicht wirklich beeinflussbar. Meiner Erfahrung nach ist das Honorar meist höher als die zusätzlich ersparte Steuer.

                        Das darf aber jeder gerne so machen, wie er möchte!
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Steuererklärung 2016 und 2017

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Steuerberatung ist nicht das Thema dieses Forums ...
                          War so von mir auch nicht gemeint. Sorry, wenn das verkehrt rübergekommen ist.

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Meiner Erfahrung nach ist das Honorar meist höher als die zusätzlich ersparte Steuer...
                          Mit dem Gedanken hatte ich auch schon gespielt. Wahscheinlich käme dann aber die 'Brühe wirklich teuerer als die Brocken'.

                          Viele Grüße

                          MAS2K

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                            #14
                            AW: Steuererklärung 2016 und 2017

                            Zitat von MAS2K Beitrag anzeigen
                            Mit dem Gedanken hatte ich auch schon gespielt. Wahscheinlich käme dann aber die 'Brühe wirklich teuerer als die Brocken'.
                            Ein Steuerberater ist kein Zauberer und wird an der Grundkonstellation, dass wegen der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkommensanteile die festgesetzte ESt höher als die LSt ist, nichts ändern.
                            Er kann dir höchstens erklären, warum und in welcher Höhe das der Fall ist. Das könnte aber auch ein Verein für Lohnsteuerhilfe wahrscheinlich billiger oder man selbst mit gutem Willen kostenlos.

                            Übrigens droht je nachdem, wie hoch die satte Nachzahlung ist, auch eine Vorauszahlung. Dann hätte sich in der Zukunft das Thema Nachzahlung erledigt.

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