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Werbungskosten (Entfernungspauschale) ERSTE bzw. ZWEITE Tätigkeitsstätte

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    Werbungskosten (Entfernungspauschale) ERSTE bzw. ZWEITE Tätigkeitsstätte

    Hallo,

    meine erste Tätigkeitsstätte (20 km) besuche ich an 2 Tagen pro Woche und meine zweite Tätigkeitsstätte (60 km) an 3 Tagen pro Woche.

    Was trage ich in das ElsterFormular ein?

    a) 230 Tage * 2/5 * 20 km für die erste Tätigkeitsstätte? Was ist mit der zweiten Tätigkeitsstätte? Da ich einen Geschäftswagen habe, fallen eigentlich keine Kosten an... Aber über den geldwerten Vorteil versteuere ich ja das komplette Jahr die Entfernung zur ersten TS... => daher die vollen 230 Tage mit 20 km angeben? Ansonsten fehlen mir ja Werbungskosten im Vergleich zu "immer" am selben Ort.

    oder

    b) 230 Tage * 2/5 * 20 km; und dann den Rest als Quasi-Dienstreise, obwohl Dienstwagen? Wo müsste die Quasi-Dienstreise eingetragen werden?


    Ich will auf jeden Fall steuerehrlich sein!

    Danke für eine Aufklärung!

    #2
    AW: Werbungskosten (Entfernungspauschale) ERSTE bzw. ZWEITE Tätigkeitsstätte

    Ist denn arbeitsvertraglich bzw. durch den AG festgelegt, welche deiner 2 Tätigkeitsstätten als erste Tätigkeitsstätte gilt?

    Für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte hast du Anspruch auf die Entfernungspauschale, aber natürlich nur für die Tage, an denen du diese tatsächlich aufgesucht hast.

    Für die Fahrten zur zweiten Tätigkeitsstätte gibt es steuerlich nichts, da ja aufgrund des Firmenwagens für diese Dienstreisen kein Aufwand entstanden ist.

    Wie der geldwerte Vorteil des Firmenwagens beim Lohnsteuerabzug ermittelt wurde oder wird, ist eine Angelegenheit, die du mit deinem Arbeitgeber bzw. dessen Lohnbüro ausmachen musst.
    Da gibt es ja durchaus Varianten.

    Einzelheiten kannst du selbst in den Lohnsteuerrichtlinien nachlesen (Absatz 9): https://www.jurion.de/gesetze/lstr_2015/8.1/
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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