Habe gelesen, dass seit der Einführung der Abgeltungssteuer, Kapitalerträge (Bausparer, Fonds, Anleihen etc.) nicht mehr unbedingt in die ESt. rein müssen. Is das nach wie vor der Fall und unabhängig davon, ob der Freibetrag unter- oder überschritten wurde?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Kapitalerträge
				
					Einklappen
				
			
		
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 AW: Kapitalerträge
 
 Für inländische Kapitalerträge ist das so, es sei denn, du willst etwas überprüft haben.Ist das nach wie vor der Fall und unabhängig davon, ob der Freibetrag unter- oder überschritten wurde?
 
 Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 


 
	
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