Kapitalerträge

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  • martingonev
    Neuer Benutzer
    • 03.07.2018
    • 3

    #1

    Kapitalerträge

    Habe gelesen, dass seit der Einführung der Abgeltungssteuer, Kapitalerträge (Bausparer, Fonds, Anleihen etc.) nicht mehr unbedingt in die ESt. rein müssen. Is das nach wie vor der Fall und unabhängig davon, ob der Freibetrag unter- oder überschritten wurde?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    AW: Kapitalerträge

    Ist das nach wie vor der Fall und unabhängig davon, ob der Freibetrag unter- oder überschritten wurde?
    Für inländische Kapitalerträge ist das so, es sei denn, du willst etwas überprüft haben.

    Formulare und Ausfüllanleitungen für die Steuererklärung und Vordrucke für weitere steuerliche Angelegenheiten, Hinweise zur Verwendung der Formulare im Dateiformat FormsForWeb (FFW)
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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