Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Ich und meine Partnerin haben dieses Jahr das erste Mal unsere Steuererklärung gemacht, da wir beide studiert haben und jetzt berufstätig sind, haben wir die Steuererklärung für die letzten 4 Jahre gemacht (Verlustvortrag).
Wir haben im Studium als studentische Hilfskräfte gearbeitet und diese Tätigkeit nicht bei den Steuererklärungen angegeben (was wir anscheinend hätten machen müssen) da wir davon ausgegangen sind das Tätigkeiten bei denen das Gehalt unter 450€ monatlich liegt nicht angegeben werden müssen. Ich habe jetzt die Antwort vom Finanzamt bekommen und dort ist als Einkommen mein Gehalt aus dem Studentenjob eingetragen und dies wird anscheinend auch mit meinem Verlust verrechnet, womit mein Verlustvortrag deutlich niedriger ausfällt als angenommen. Aufgrund der Abrechnung per Lohnsteuerkarte des Arbeitgebers (also der Uni) hätte ich anscheinend das Einkommen angeben müssen. Darf denn dieses Einkommen mit meinem Verlustvortrag verrechnet werden? Es war doch steuerfrei.
Kann ich jetzt einen Einspruch einlegen und das Ganze richtig stellen? Gibt es da jemanden der mir helfen kann?
Martin
Ich und meine Partnerin haben dieses Jahr das erste Mal unsere Steuererklärung gemacht, da wir beide studiert haben und jetzt berufstätig sind, haben wir die Steuererklärung für die letzten 4 Jahre gemacht (Verlustvortrag).
Wir haben im Studium als studentische Hilfskräfte gearbeitet und diese Tätigkeit nicht bei den Steuererklärungen angegeben (was wir anscheinend hätten machen müssen) da wir davon ausgegangen sind das Tätigkeiten bei denen das Gehalt unter 450€ monatlich liegt nicht angegeben werden müssen. Ich habe jetzt die Antwort vom Finanzamt bekommen und dort ist als Einkommen mein Gehalt aus dem Studentenjob eingetragen und dies wird anscheinend auch mit meinem Verlust verrechnet, womit mein Verlustvortrag deutlich niedriger ausfällt als angenommen. Aufgrund der Abrechnung per Lohnsteuerkarte des Arbeitgebers (also der Uni) hätte ich anscheinend das Einkommen angeben müssen. Darf denn dieses Einkommen mit meinem Verlustvortrag verrechnet werden? Es war doch steuerfrei.
Kann ich jetzt einen Einspruch einlegen und das Ganze richtig stellen? Gibt es da jemanden der mir helfen kann?
Martin
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