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Lohnsteuerkarte bei Minijob

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    Lohnsteuerkarte bei Minijob

    Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen.
    Ich und meine Partnerin haben dieses Jahr das erste Mal unsere Steuererklärung gemacht, da wir beide studiert haben und jetzt berufstätig sind, haben wir die Steuererklärung für die letzten 4 Jahre gemacht (Verlustvortrag).
    Wir haben im Studium als studentische Hilfskräfte gearbeitet und diese Tätigkeit nicht bei den Steuererklärungen angegeben (was wir anscheinend hätten machen müssen) da wir davon ausgegangen sind das Tätigkeiten bei denen das Gehalt unter 450€ monatlich liegt nicht angegeben werden müssen. Ich habe jetzt die Antwort vom Finanzamt bekommen und dort ist als Einkommen mein Gehalt aus dem Studentenjob eingetragen und dies wird anscheinend auch mit meinem Verlust verrechnet, womit mein Verlustvortrag deutlich niedriger ausfällt als angenommen. Aufgrund der Abrechnung per Lohnsteuerkarte des Arbeitgebers (also der Uni) hätte ich anscheinend das Einkommen angeben müssen. Darf denn dieses Einkommen mit meinem Verlustvortrag verrechnet werden? Es war doch steuerfrei.
    Kann ich jetzt einen Einspruch einlegen und das Ganze richtig stellen? Gibt es da jemanden der mir helfen kann?

    Martin

    #2
    AW: Lohnsteuerkarte bei Minijob

    Darf denn dieses Einkommen mit meinem Verlustvortrag verrechnet werden? Es war doch steuerfrei.
    Natürlich darf das verrechnet werden! Der Minijob wurde vom AG auf Lohnsteuerklasse abgerechnet, was bei studentischen Hilfskräften sehr häufig so praktiziert wird.
    Wegen der niedrigen Bruttolöhne sind zwar keine Steuern angefallen, aber der Lohn hätte in der Steuererklärung angegeben werden müssen.

    Nur ein vom AG pauschal versteuerter Minijob darf bei der Einkommensteuererklärung außen vor bleiben!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Lohnsteuerkarte bei Minijob

      Die Einnahmen waren NICHT steuerfrei, sondern die darauf einzubehaltende Lohnsteuer betrug zufällig 0 €. Das ist etwas komplett Anderes. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber das Gehalt NICHT pauschal versteuert hat, sondern der normalen Lohnsteuer unterworfen hat. Ob Ihr das so vereinbart hattet, ist eine rein arbeitsrechtliche Frage.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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