Hallo!
Momentan bin ich noch im Studium (Seit 2015), beende es aber im September dieses Jahres und hatte seit 2015 immer einen Minijob (400€). Ich habe jetzt über ein Tool (nicht direkt über Mein Elster, aber das Tool übersendet alles an Elster) einen Verlustvortrag erstellt für das Jahr 2017. Da ich dort auch Arbeitsmittel, die ich auch in den Jahren vor 2017 fürs Studium erworben hab, eintragen konnte, stellt sich mir jetzt die Frage, wie das mit den Semesterbeiträgen aussieht. Ich weiß, dass man diese auf jeden Fall als Werbungskosten ansetzen sollte, aber geht das dann nur für 2017? was ist mit den anderen Jahren ab 2015, muss ich für jedes Jahr einen neuen Verlustvortrag senden und die entsprechenden Semesterbeiträge dort eintragen?
Und wie geht das dann weiter? Falls ich (im besten Fall) im Oktober eine Vollzeitstelle antrete, muss ich dann 2019 eine normale Steuererklärung für 2018 einreichen, und da wird der Verlustvortrag (falls denn einer gewährt wird) verrechnet? Und gebe ich in dieser Erklärung dann trotzdem noch Semestergebühren etc fürs Studium 2018 an (Da ich ja Anfang 2018 bis September noch studiert habe)?
Sorry für die vermutlich saudummen Fragen, aber ich bin absoluter Neuling.
Danke!
Momentan bin ich noch im Studium (Seit 2015), beende es aber im September dieses Jahres und hatte seit 2015 immer einen Minijob (400€). Ich habe jetzt über ein Tool (nicht direkt über Mein Elster, aber das Tool übersendet alles an Elster) einen Verlustvortrag erstellt für das Jahr 2017. Da ich dort auch Arbeitsmittel, die ich auch in den Jahren vor 2017 fürs Studium erworben hab, eintragen konnte, stellt sich mir jetzt die Frage, wie das mit den Semesterbeiträgen aussieht. Ich weiß, dass man diese auf jeden Fall als Werbungskosten ansetzen sollte, aber geht das dann nur für 2017? was ist mit den anderen Jahren ab 2015, muss ich für jedes Jahr einen neuen Verlustvortrag senden und die entsprechenden Semesterbeiträge dort eintragen?
Und wie geht das dann weiter? Falls ich (im besten Fall) im Oktober eine Vollzeitstelle antrete, muss ich dann 2019 eine normale Steuererklärung für 2018 einreichen, und da wird der Verlustvortrag (falls denn einer gewährt wird) verrechnet? Und gebe ich in dieser Erklärung dann trotzdem noch Semestergebühren etc fürs Studium 2018 an (Da ich ja Anfang 2018 bis September noch studiert habe)?
Sorry für die vermutlich saudummen Fragen, aber ich bin absoluter Neuling.
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