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Wie gebe ich den MiniJob meiner Frau an?

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    Wie gebe ich den MiniJob meiner Frau an?

    Hallo an alle. Ich habe eine Frage zur richtigen Angabe des Einkommens in der Steuererklärung. Ich bin in der Steuerklasse 3 und meine Frau in der 5 Klasse. Ich gehe einem regelmäßigen Job nach und hatte im letzten Jahr 29271,20€ brutto verdient. Meine Frau war letztes Jahr vom 01.01.-31-08 in einem MinoJob und hat 3345€ verdient.
    Ich habe zuerst alle meine Angaben in Elster eingetragen und bekomme eine Erstattung von 480€ angezeigt. Wenn ich jetzt das Einkomme meiner Frau eintrage, dann bekomme ich nur 95€ Erstattung. Im Netz habe ich gelesen, dass ich den MiniJob nicht eintragen muss. Jedoch bekomme ich die Meldung im Programm, dass ich Zeiträume ohne Beschäftigung erläutern soll. Da meine Frau ja im MiniJob gearbeitet hat, war Sie ja in einer Beschäftigung. Wie trag ich es also richtig ein?

    #2
    AW: Wie gebe ich den MiniJob meiner Frau an?

    Gibt es eine Lohnsteuerbescheinigung für den Minijob?

    Wenn nein, wenn es also ein pauschal versteuerter 450-Euro-Job war, dann gehört er nicht in die Steuererklärung.

    Ansonsten hast Du ja auch die vom Lohn Deiner Frau einbehaltenen Lohnsteuern mit angegeben.

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      #3
      AW: Wie gebe ich den MiniJob meiner Frau an?

      Hallo,

      >>>Jedoch bekomme ich die Meldung im Programm, dass ich Zeiträume ohne Beschäftigung erläutern soll.

      Das kannst du ja auch tun, wo ist das Problem für den Zeitraum einfach "nur pauschal versteuerter Minijob" o.ä. zu schreiben?

      Außerdem muss man dort gar nichts eintragen wenn es keine Beschäftigung und kein Einkommen gab (ein pauschal versteuerter Minijob ist in diesem Zusammenhang keine Beschäftigung). Imho muss man dort sogar nie was eintragen.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Wie gebe ich den MiniJob meiner Frau an?

        Das kannst du ja auch tun, wo ist das Problem für den Zeitraum einfach "nur pauschal versteuerter Minijob" o.ä. zu schreiben?
        Die Antwort passt jetzt aber m. E. nicht ganz. Er hat den Minijob jetzt in der Anlage N erklärt, sonst würde ja gar nicht nach der Nichtbeschäftigung gefragt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Wie gebe ich den MiniJob meiner Frau an?

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Die Antwort passt jetzt aber m. E. nicht ganz. Er hat den Minijob jetzt in der Anlage N erklärt, sonst würde ja gar nicht nach der Nichtbeschäftigung gefragt.
          Hallo,

          Gibt es bei MeinElster eine Meldung zur Nichtbeschäftigung?
          Das wäre ja absoluter Nonsens, solange ich keine Lohnersatzleistungen beziehe und diese muss ich doch schon mit Betrag und Dauer angeben (Das geht das FA rein gar nichts an)

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Wie gebe ich den MiniJob meiner Frau an?

            Gibt es bei MeinElster eine Meldung zur Nichtbeschäftigung?
            Ich kann es mir nicht vorstellen, da der Beschäftigungszeitraum, soweit ich das im Kopf habe, dort gar nicht abgefragt wird. Es gibt natürlich die Zeile 29 der Anlage N.

            Aber ob der Fragesteller wirklich Mein ELSTER nutzt, wer weiß das schon? Er bekommt nach Angabe eine Meldung vom Programm.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Wie gebe ich den MiniJob meiner Frau an?

              Hallo,

              >>>Die Antwort passt jetzt aber m. E. nicht ganz. Er hat den Minijob jetzt in der Anlage N erklärt, sonst würde ja gar nicht nach der Nichtbeschäftigung gefragt.

              Stimmt (ich dachte die Anlage N gäbe es aus einem anderen Grund).

              Wenn wirklich der Minijob nicht pauschal versteuert wurde (siehe #2), dann kann man halt bezüglich der Nichtbeschäftigung angeben, dass man gar nicht gearbeitet hat (soll ja vorkommen, besonders bei Ehepaaren).


              >>>Das wäre ja absoluter Nonsens, solange ich keine Lohnersatzleistungen beziehe und diese muss ich doch schon mit Betrag und Dauer angeben (Das geht das FA rein gar nichts an)

              Das meinte ich mit meiner Anmerkung, dass man die Angabe nie machen muss.
              Entweder hatte man steuerpflichtige Einkünfte (oder Lohnersatzleistungen etc.), diese müssen dann auch erklärt werden (sind also eh bekannt). Und alles andere (Studium, Hausmann, Weltreise, Auszeit, nur Faulenzen, oder was weiß ich) geht das Finanzamt nichts an.
              Für mich gehört diese Frage in die Kategorie "muss man nicht ausfüllen", wie beispielsweise auch das zu den Bankverbindungen im Ausland.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Wie gebe ich den MiniJob meiner Frau an?

                Hallo,
                als meine Frau arbeitslos war und keine Leistungen von irgendwelchen Ämtern bekam, habe ich im Mantelbogen bei Tätigkeit: "Hausfrau" geschrieben und gut war es.
                Es kam nie eine Nachfrage vom Finanzamt. Die Ämter sind sowieso miteinander vernetzt und wissen wer etwas von wem bekommt.

                Gruß

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