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Steuerberechnung bei EKS plus EÜS berechnung

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    Steuerberechnung bei EKS plus EÜS berechnung

    Hallo
    Ich bin neu hier und habe das erste mal die einkommenstuererklärung über Elster gemacht.
    Nun habe ich zur normalen EKS mit Ehepartner eine Einkommensteuer Überschußberechnung dabei durch freiberufliches Arbeiten.
    Die EÜS berechnung wird aber in der EKS berechnung nicht berücksichtigt.
    Beide Formuale wurden getrennt abgesendet und die Sonderausgaben aus der EÜS berechnung sind nicht in der EKS enthalten
    Habe ich was falsch gemacht oder wie kann ich das einsehen

    #2
    AW: Steuerberechnung bei EKS plus EÜS berechnung

    Zitat von jens outzen Beitrag anzeigen
    Hallo
    Ich bin neu hier und habe das erste mal die einkommenstuererklärung über Elster gemacht.
    Nun habe ich zur normalen EKS mit Ehepartner eine Einkommensteuer Überschußberechnung dabei durch freiberufliches Arbeiten.
    Die EÜS berechnung wird aber in der EKS berechnung nicht berücksichtigt.
    Beide Formuale wurden getrennt abgesendet und die Sonderausgaben aus der EÜS berechnung sind nicht in der EKS enthalten
    Habe ich was falsch gemacht oder wie kann ich das einsehen
    Hallo,

    du musst das Ergebnis aus der EÜR (so heisst das Ding) in Anlage G oder S übertragen.
    Die Anlage EÜR ist eigenständig und hängt nicht mit der EKsterklärung zusammen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Steuerberechnung bei EKS plus EÜS berechnung

      Danke schön

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        #4
        AW: Steuerberechnung bei EKS plus EÜS berechnung

        Du startest eine neue Einkommensteuererklärung für 2017 und übernimmst die Daten der bereits übermittelten Erklärung. Dann fügst du die Anlage S hinzu, trägst dort deinen Gewinn aus der EÜR ein

        und übermittelst die Erklärung erneut.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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