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Umsatzsteuererklärung und EÜR für Jahreseinnahmen von 250 Euro

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    Umsatzsteuererklärung und EÜR für Jahreseinnahmen von 250 Euro

    Guten Abend,
    ich wurde vom Finanzamt gebeten, für die 250 Euro aus selbstständiger Arbeit die Umsatzsteuererklärung und die EÜR auszufüllen. Ich hatte keine nennenswerten Ausgaben. Ich bin Doktorandin mit einem Stipendium und habe daher nur diese sehr geringen Einnahmen.

    Jetzt habe ich schon mehrmals angefangen, mich durch das Formular zu wühlen und jedes Mal frustriert aufgegeben, weil ich nicht weiß, welche Einträge für mich überhaupt relevant sind. Manchmal tauchen dann auch ~40€ Steuern auf, dabei dachte ich, dass die 250€ ja über die Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer haben?

    Um Hinweise wäre ich sehr dankbar, ich bin langsam echt am Verzweifeln!

    Beste Grüße,
    Charlotte

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung und EÜR für Jahreseinnahmen von 250 Euro

    Zitat von Charlotte2018 Beitrag anzeigen
    dabei dachte ich, dass die 250€ ja über die Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer haben
    Das siehst Du aus Deinem Vertrag und den Rechnungen bzw. Gutschriften, ob dort Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Ansonsten bei Kleinunternehmern nur die Seite 3 und wenn nötig eine Null auf Seite 7/Kennzahl 107.

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      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung und EÜR für Jahreseinnahmen von 250 Euro

      Alles klar, vielen Dank! Ich hatte schon vermutet, dass die meisten Felder gar nicht auf mich zutreffen, aber ich war mir nicht sicher.

      Wie sieht es denn bei der EÜR aus? Es sind ja nur die 250€ Einnahmen (von einer einzigen Rechnung). Könnte ich da auch eine formlose Gewinnermittlung, also einfach ein Worddokument mit der Leistung, Datum und Summe der Einkünfte erstellen?

      Danke schonmal im Voraus!

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        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung und EÜR für Jahreseinnahmen von 250 Euro

        Könnte ich da auch eine formlose Gewinnermittlung, also einfach ein Worddokument mit der Leistung, Datum und Summe der Einkünfte erstellen?
        Genau das wird für Jahre ab 2017 nicht mehr zugelassen. Da aber deine Einnahmen so gering waren, musst du meines Erachtens jetzt nicht tagelang nach Betriebsausgaben suchen,
        um denen Gewinn zu drücken

        Trag deine Einnahmen bei Kleinunternehmer ein und vergiss den Rest.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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