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Frage zur EÜR Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen

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    Frage zur EÜR Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen

    Hallo!

    Folgende Frage zur EÜR:

    Ich bin Freiberufler und stelle jeden Monat Rechnungen aus. Der Betrag wird mir dann vom Auftraggeber auf mein Konto überwiesen (Summe netto + 19% USt.)
    Die Umsatzsteuer aller Rechnungen rechne ich dann am Quartalsende zusammen und überweise sie ans Finanzamt mit der quartalsmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldung.

    Nun steht in der EÜR:

    14 Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen
    16 Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben

    In Zeile 14 trage ich alle summierten Rechnungsbeträge ohne die Umsatzsteuer ein, richtig? Also nicht das, was auf mein Konto überwiesen worden ist, sondern der Rechnungsbetrag ohne die 19%
    In Zeile 16 dann die Summe aller Umsatzsteuern der Rechnungen

    Ist dies so korrekt? So wurde es mir jedenfalls mal beigebracht.

    Ich bin nämlich auf eine Freiberufler-Seite gestoßen, die folgendes schreibt:
    Addieren Sie hierzu die Netto-Beträge – also die Rechnungsbeträge ohne Umsatzsteuer – aller der von Ihnen in dem Wirtschaftsjahr erzielten Umsätze. Orientieren Sie sich dabei nicht an den ausgestellten Rechnungen, sondern am tatsächlichen Geldeingang auf Ihrem Bankkonto, da bei der Einnahmenüberschussrechnung mit der Anlage EÜR das sogenannte Zuflussprinzip gilt. (quelle: erfolg-als-freiberufler.de)

    Der Absatz mit dem Geldeingang auf dem Bankkonto verwirrt mich. Auf dem Konto landet doch zunächst der Nettobetrag plus die 19%, bis man die Umsatzsteuer ans Finanzamt überweist. Was ist jetzt in Zeile 14 einzutragen?

    Ich hoffe hier kann jemand Licht ins Dunkle bringen, danke im Voraus!

    #2
    AW: Frage zur EÜR Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen

    Zitat von Sinus17 Beitrag anzeigen
    In Zeile 14 trage ich alle summierten Rechnungsbeträge ohne die Umsatzsteuer ein, richtig?
    Nein. Bei der Einkommensteuer (also auch in der EÜR) kommt es auf die vereinnahmten Beträge an. Natürlich nur die Nettobeträge, denn die Umsatzsteuer gehört ja in Zeile 16.

    Zitat von Sinus17 Beitrag anzeigen
    In Zeile 16 dann die Summe aller Umsatzsteuern der Rechnungen
    Natürlich trägst Du hier die vereinnahmten Umsatzsteuern ein.

    Zitat von Sinus17 Beitrag anzeigen
    die Rechnungsbeträge ohne Umsatzsteuer – aller der von Ihnen in dem Wirtschaftsjahr erzielten Umsätze. Orientieren Sie sich dabei ... am tatsächlichen Geldeingang auf Ihrem Bankkonto
    Das widerspricht sich ein bisschen. Ausschlaggebend sind nicht die Rechnungsbeträge, sondern die vereinnahmten. Egal ob Bank oder bar oder sonstwie.

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      #3
      AW: Frage zur EÜR Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Das widerspricht sich ein bisschen. Ausschlaggebend sind nicht die Rechnungsbeträge, sondern die vereinnahmten. Egal ob Bank oder bar oder sonstwie.
      Ja, exakt das hat mich verwirrt.


      Danke für die Antwort, bin mir aber noch unsicher, ob ich es jetzt richtig verstanden habe bzw. was du mit vereinnahmten Beträgen meinst.

      So als Beispiel: Ich stelle meinen Kunden eine Rechnung mit einen Rechnungsbetrag von 1785,00 €.
      1500,00 € netto + 285,00 USt. (19%) = 1785,00 € landet auf mein Konto

      1500 € würde dann in Zeile 14, 285 € in Zeile 16 mit aufgenommen werden, richtig?

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        #4
        AW: Frage zur EÜR Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen

        Zitat von Sinus17 Beitrag anzeigen
        1500 € würde dann in Zeile 14, 285 € in Zeile 16 mit aufgenommen werden, richtig?
        Ja.

        Zitat von Sinus17 Beitrag anzeigen
        bin mir aber noch unsicher, ob ich es jetzt richtig verstanden habe
        Mir ging es darum, dass unabhängig vom Rechnungsdatum oder Rechnungsbetrag immer Datum und Höhe der Zahlung entscheidend sind. Das könnte z. B. einen Unterschied machen, wenn die Rechnung Ende Dezember ergeht und Anfang Januar bezahlt wird, oder wenn sich jemand seinen Preisnachlass gleich selber genehmigt.

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          #5
          AW: Frage zur EÜR Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen

          Hallo,

          @L.E.Fant

          Frage von Sinus17
          In Zeile 14 trage ich alle summierten Rechnungsbeträge OHNE die Umsatzsteuer ein, richtig?
          Antwort von dir:
          Nein. Bei der Einkommensteuer (also auch in der EÜR) kommt es auf die vereinnahmten Beträge an. Natürlich nur die Nettobeträge, denn die Umsatzsteuer gehört ja in Zeile 16.

          Antwort von mir: JA, so ist es
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Frage zur EÜR Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen

            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Rechnungsbeträge
            Ich stör mich halt an dem Begriff, denn ich würde in diesem Fall nicht die Rechnungen aufaddieren.

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              #7
              AW: Frage zur EÜR Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Ich stör mich halt an dem Begriff, denn ich würde in diesem Fall nicht die Rechnungen aufaddieren.
              Hallo,

              kann man natürlich so sehen ;-(

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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