Hallo, ich habe einen Problem. Wir sind seit März mit meine Frau verheiratet, Sie ist noch vor dem Heirat mit Ihre Tochter zu mir nach Deutschland vom Ausland zugezogen. Seitdem arbeitet Sie auf MiniJob basis, daher nich unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig. Da wir verheiratet sind wollte ich jetzt Zusammenverlangung beantragen, aber kriege Probleme beim Eintragen von Kinderbetreuungskosten. Die Tochter ist jetzt natürlich mein Stiefkind, Leibliches Vater lebt im Ausland, daher nicht in Deutschland Einkommensteuerpflichtig. Es ergibt aber einen Problem, da ich immer eine Fehlermeldung bekomme "Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten an, die von der steuerpflichtigen Person selbst getragen wurden gegebenenfalls "0").". Es sieht offensichtlich nur, dass die leibliche Eltern nicht zusammenverlangt werden, nicht uns als Ehepaar. Kann mich jemand bitte helfen? Hier die Fehlermeldung aus Elster: https://picload.org/view/dldigrll/sc...2.15..jpg.html
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Zusammenverlangung-paar verheiratet, daher stiefkind = Kinderbetreuungskosten fehler
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AW: Zusammenverlangung-paar verheiratet, daher stiefkind = Kinderbetreuungskosten feh
Zitat von mmajer Beitrag anzeigenseit März mit meine Frau verheiratet
Zitat von mmajer Beitrag anzeigennich unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig
Zitat von mmajer Beitrag anzeigenBitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten an, die von der steuerpflichtigen Person selbst getragen wurden gegebenenfalls "0"
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AW: Zusammenverlangung-paar verheiratet, daher stiefkind = Kinderbetreuungskosten feh
Ja, März 2017
Warum sollte er einkommensteuerpflichtig sein, wenn er weder deutscher Staatsbürger ist, noch in Deutschland lebt oder arbeitet?
Ja, ich will es angeben, weil unsere Tochter bei uns lebt, die Frau alleinige Sorgerecht hat, und wir halt als neue Familie funktionieren, kann es aber nicht machen, weil es ihm als Elternteil annimmt, und die zwei keine Zusammenverlangung wollen, sondern wir zwei. Und jetzt bietet es mir nur die Möglichkeit die Zahlen in der Zeile für nicht Zusammenverlangung einzutragen.Zuletzt geändert von mmajer; 21.07.2018, 13:11.
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AW: Zusammenverlangung-paar verheiratet, daher stiefkind = Kinderbetreuungskosten feh
Zitat von mmajer Beitrag anzeigenJa, März 2017
Warum sollte er einkommensteuerpflichtig sein, wenn er weder deutscher Staatsbürger ist, noch in Deutschland lebt oder arbeitet?
Ja, ich will es angeben, weil unsere Tochter bei uns lebt, die Frau alleinige Sorgerecht hat, und wir halt als neue Familie funktionieren, kann es aber nicht machen, weil es ihm als Elternteil annimmt, und die zwei keine Zusammenverlangung wollen, sondern wir zwei.
in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung gehört die Anlage Kind NICHT hinein.
Bist du Arbeitgeber? Lies dir mal die Erklärung zum Unterforum elektronischre.. durch
Gruß FIGULGruß FIGUL
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AW: Zusammenverlangung-paar verheiratet, daher stiefkind = Kinderbetreuungskosten feh
In dem gewählten Unterforum bist du sicher nicht richtig!
Mit welcher Anwendung arbeitest du denn?
Es müssen in jedem Fall Einträge in den Zeilen 69 und 71 der Anlage Kind erfolgen, da die leiblichen Eltern des Kindes nicht zusammenveranlagt werden. Eventuell muss auch Zeile 73 ausgefüllt werden,
das hängt aber von der Höhe der Kosten ab. Mit eurer Zusammenveranlagung besteht da kein Zusammenhang.
Mit dem Sorgerecht hat das Steuerrecht auch nichts zu tun!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Zusammenverlangung-paar verheiratet, daher stiefkind = Kinderbetreuungskosten feh
Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung gehört die Anlage Kind NICHT hinein.
Bist du Arbeitgeber? Lies dir mal die Erklärung zum Unterforum elektronischre.. durch
Gruß FIGUL
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AW: Zusammenverlangung-paar verheiratet, daher stiefkind = Kinderbetreuungskosten feh
Zitat von mmajer Beitrag anzeigenNein, Arbeitnehmer. Warum? Ich will doch angeben dass ''unsere Tochter'' in gemeinsamen Haushalt lebt
falsches Unterforum. Siehe auch Beitrag Charlie24
Was soll die Anlage Kind in der elektr. ?
Die kennst du?
Gruß FIGULGruß FIGUL
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AW: Zusammenverlangung-paar verheiratet, daher stiefkind = Kinderbetreuungskosten feh
Zitat von mmajer Beitrag anzeigenNein, Arbeitnehmer. Warum?
Forum: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.
Zitat von mmajer Beitrag anzeigenWarum sollte er einkommensteuerpflichtig sein, wenn er weder deutscher Staatsbürger ist, noch in Deutschland lebt oder arbeitet?
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AW: Zusammenverlangung-paar verheiratet, daher stiefkind = Kinderbetreuungskosten feh
Warum? Ich will doch angeben dass ''unsere Tochter'' in gemeinsamen Haushalt lebt
Außerdem wollten wir wissen, mit welcher Anwendung die Einkommensteuererklärung erstellt wird.
Du musst nun mal die Zeilen ausfüllen, die ich vorhin genannt habe. Sonst gehen die Fehlermeldungen nicht weg.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Zusammenverlangung-paar verheiratet, daher stiefkind = Kinderbetreuungskosten feh
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas spielt keine Rolle! Der andere Elternteil lebt doch ohnehin im Ausland.
Außerdem wollten wir wissen, mit welcher Anwendung die Einkommensteuererklärung erstellt wird.
Du musst nun mal die Zeilen ausfüllen, die ich vorhin genannt habe. Sonst gehen die Fehlermeldungen nicht weg.
Problem gelöst, danke nochmal
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AW: Zusammenverlangung-paar verheiratet, daher stiefkind = Kinderbetreuungskosten feh
Problem gelöst und jetzt auch in das richtige Unterforum verschoben!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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