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Kinderunterhalt als Außergew. Belastung

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    Kinderunterhalt als Außergew. Belastung

    Hallo,
    Sachverhalt: kein Kindergel keine Kinderfreibetrag Beim Unterhalt ist aber bereits 0,5 Kindergelt abgezogen Ist der Unterhalt fürs Kind trotzdem als Außergew. Belastung absetzbar ?
    Danke

    #2
    Ich unterstelle: das Kind lebt nicht bei Dir, Du bist aber einer der beiden Eltern. Du zahlst Unterhalt an den anderen Elternteil, der bekommt Kindergeld.

    Kindergeld schließt Anlage Unterhalt aus.

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      #3
      ja schade dachte wenn man selber kein Kindergeld bekommt und keinen Kinderfreibetrag nutzt dann als außergewöhnliche Belastung

      Kommentar


        #4
        Du bekommst Kindergeld, das habt Ihr oder solltet Ihr bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt haben. Nur direkt ausgezahlt bekommt es nur eine Person, der andere Elternteil hat aber Anspruch auf internen Ausgleich gegenüber dem Auszahler-Elternteil.
        Schönen Gruß

        Picard777

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