Guten Tag,
die letzten Jahren haben wir immer die vereinfachte KSt 1 A abgegeben - kleine UG, nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dies ist für das Kalenderjahr 2017 leider nicht mehr möglich, es die KSt 1 A nicht mehr gibt.
Bei der Körperschaftsteuererklärung (KSt 1) 2017 erhalten wir nun folgende Fehlermeldung, nach dem wir die Anlagen GK, Anlagen KSt 1 F, Anlage WA und Anlage ZVE ordnungsgemäße ausgefüllt haben:
Screenshot: https://preview.ibb.co/dmKCr8/Bildsc...m_11_14_01.jpg
Sinn ergibt die Fehlermeldung nicht. Das Feld "Bezeichnung der Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse" ist gefüllt.
Wenn ich nun den Haken bei "Wegen der Verlegung des Ortes des Sitzes und/oder der Geschäftsleitung vom Ausland ins Inland oder vom Inland ins Ausland besteht im laufenden Veranlagungszeitraum sowohl beschränkte als auch unbeschränkte Steuerpflicht" setze, kommt keine Fehlermeldung mehr und ich kann die KSt. abschicken.
Unklar. Unschön. Bitte beheben!
die letzten Jahren haben wir immer die vereinfachte KSt 1 A abgegeben - kleine UG, nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dies ist für das Kalenderjahr 2017 leider nicht mehr möglich, es die KSt 1 A nicht mehr gibt.
Bei der Körperschaftsteuererklärung (KSt 1) 2017 erhalten wir nun folgende Fehlermeldung, nach dem wir die Anlagen GK, Anlagen KSt 1 F, Anlage WA und Anlage ZVE ordnungsgemäße ausgefüllt haben:
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Die Eingabe der Bezeichnung des Betriebs ist bei Körperschaften, welche nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben unzulässig. Das betrifft Körperschaften im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 KStG in Verbindung mit § 8 Absatz 2 KStG, sowie Körperschaften im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 6 KStG.
- Staat (nur angeben, wenn im Ausland)
- Staat (nur angeben, wenn im Ausland)
- Wegen der Verlegung des Ortes des Sitzes und/oder der Geschäftsleitung vom Ausland ins Inland oder vom Inland ins Ausland besteht im laufenden Veranlagungszeitraum sowohl beschränkte als auch unbeschränkte Steuerpflicht
- Rechtsform
Die Eingabe der Bezeichnung des Betriebs ist bei Körperschaften, welche nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben unzulässig. Das betrifft Körperschaften im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 KStG in Verbindung mit § 8 Absatz 2 KStG, sowie Körperschaften im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 6 KStG.
- Staat (nur angeben, wenn im Ausland)
- Staat (nur angeben, wenn im Ausland)
- Wegen der Verlegung des Ortes des Sitzes und/oder der Geschäftsleitung vom Ausland ins Inland oder vom Inland ins Ausland besteht im laufenden Veranlagungszeitraum sowohl beschränkte als auch unbeschränkte Steuerpflicht
- Rechtsform
Screenshot: https://preview.ibb.co/dmKCr8/Bildsc...m_11_14_01.jpg
Sinn ergibt die Fehlermeldung nicht. Das Feld "Bezeichnung der Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse" ist gefüllt.
Wenn ich nun den Haken bei "Wegen der Verlegung des Ortes des Sitzes und/oder der Geschäftsleitung vom Ausland ins Inland oder vom Inland ins Ausland besteht im laufenden Veranlagungszeitraum sowohl beschränkte als auch unbeschränkte Steuerpflicht" setze, kommt keine Fehlermeldung mehr und ich kann die KSt. abschicken.
Unklar. Unschön. Bitte beheben!
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