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KSt1 ein unübersichtliches Monster voller Probleme

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    KSt1 ein unübersichtliches Monster voller Probleme

    wir kämpfen seit Stunden mit KST1. Das angeblich jetzt behobene Problem bei abweichenden Geschäftsjahren existiert weiter. Es ist nicht möglich ein in 2018 reichendes Geschäftsjahr anzugeben.
    "Das Datum des ersten Writschaftsjahres liegt nicht im Veranlagungszeitraum". was soll eigentlich erstes Wirtschaftjahr heisen?
    Zudem erhalten wir permanent Fehlermeldungen "3-Angaben zur Steuerbefreiung". Wir sind in keinster Weise steuerbefreit aber das ist nicht einzugeben (obwohl sicher die Norm)
    es heist am ehesten "keine Angabe" aber das scheint nicht zu genügen.
    Dann wäre es gut das Ganze ausdrucken zu können (letztes Jahr ging das). wie geht das jetzt? (ich vermute gar nicht)
    alles in allem eine Glanzleistung ist das Programm nicht!

    #2
    AW: KSt1 ein unübersichtliches Monster voller Probleme

    Zitat von modellbauer Beitrag anzeigen
    Es ist nicht möglich ein in 2018 reichendes Geschäftsjahr anzugeben.
    Was auch vollkommen richtig ist. Wenn das WJ nach dem 31.12.2017 endet, gilt der Gewinn als im VZ 2018 bezogen und muss folgerichtig mit der Körperschaftsteuererkärung 2018 erklärt werden (§ 7 Abs. 4 KStG). Von wann bis wann das Wirtschaftsjahr ihrer Kapitalgesellschaft geht, müssten Sie selbst wissen.

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      #3
      AW: KSt1 ein unübersichtliches Monster voller Probleme

      warum denken sie will ich das jahr in 2018 enden lassen?
      weil mein wirtschaftsjahr vom 1.4. bis 31.3. geht.
      da kann ich ja wohl den teil aus 2018 nicht erst in 2018 versteuern.
      ehrlich eine solche antwort hatte ich nicht erwartet

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        #4
        AW: KSt1 ein unübersichtliches Monster voller Probleme

        Welche Antworten Sie erwarten oder nicht ist mir wirklich egal.
        Wenn das WJ vom 01.04.2017 bis 31.03.2018 geht, gehört der Gewinn dieses WJ in die Körperschaftsteuererklärung 2018. Ist die Kapitalgesellschaft neu gegründet oder warum haben Sie sich im ersten Beitrag über das erste Wirtschaftsjahr ausgelassen?
        Wenn die KapGes neu gegründet ist und das erste WJ am 31.03.2018 endet, gehört der Gewinn des ersten WJ in die Körperschaftsteuererklärung 2018. Die Rechtsgrundlage habe ich Ihnen genannt.

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          #5
          AW: KSt1 ein unübersichtliches Monster voller Probleme

          danke für die wertvolle rückmeldung.
          wir machen das seit 14 jahren mit dem abweichenden wirtschaftsjahr.
          ich werde meinem finanzamt mal sagen das die sich für die bilanz 17-18 bis juni/juli 2019 gedulden müssen weil der zeitraum 2018 erst mit elsterformular 2018 zu machen ist.
          ich sehe ich habe 14 jahre lang was falsch gemacht. danke für DEN hinweis.

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            #6
            AW: KSt1 ein unübersichtliches Monster voller Probleme

            Nun ja, rein rechtlich ist die Aussage von InsideFA vollkommen zutreffend.

            Was du bzw. dein Finanzamt in den letzten 14 Jahren tatsächlich daraus gemacht hat, ist eine andere Sache.

            Immerhin liegt - insoweit - kein Programmfehler vor.

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