Die bisher bekannten Fehler in der Steuerberechnung für 2019 wurden inzwischen behoben.
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Fehler in der Steuerberechnung für 2019
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Fehler in der Steuerberechnung für 2019
Zuletzt geändert von Charlie24; 21.06.2020, 18:26.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !Stichworte: -
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Ich kann auch bestätigen, dass der eingetragene Unterhalt weder in Elsterformular 21.1. noch in MeinElster bei der Steuerberechnung berücksichtigt wird - und das bis heute 07.03.20.
Weiß jemand - erfahrungsgemäß - wie lange das noch dauern kann, bis dieser Fehler behoben wird?
MfG
toughkuki
Zuletzt geändert von toughkuki; 07.03.2020, 16:03.
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Für ElsterFormular soll jedenfalls noch im März ein Update erscheinen. Ob damit auch alle Fehler in der Steuerberechnung gefixt werden, ist nicht sicher.
Auch bei Mein ELSTER ist für den 25.03.2020 ein Portalrelease angekündigt, aber auch hier kann ich zum Thema Steuerberechnung nichts sagen.
Ärgerlich sind diese Fehler allemal, schließlich ist die Steuerberechnung die in der Praxis wichtigste Plausibilitätsprüfung.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo,
ich habe den gleichen Fehlerbei der Steuerberechnung: Die Unterhaltsleistungen konnten nur für die Monate berücksichtigt werden, in denen Sie im Inland ansässig waren.
Ich war und bin immer in Deutschland ansässig und meine Tochter, die den Unterhalt bezieht auch. Weder in Elster-Formular noch in Mein Elster funktioniert die Berechnung.
In Elster Formular erhalten ich eine Steuerberechnung, allerdings gänzlich ohne Anrechnung von Unterhalt.
In Mein Elster sagt die Plausibilitätskontrolle, dass alles in Ordnung ist, aber die Berechnung zeigt ebenfalls den obigen Elster-/Steubel-Hinweis und darüber hinaus noch einen Abbruch-Hinweis:
Bei einer Einzelveranlagung nach §26a EStG wurden Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder die Steuerermäßigung nach §35a EStG des anderen Ehegatten/Lebenspartner berücksichtigt. Es wurde unter den sonstigen Angaben jedoch kein Antrag auf hälftige Verteilung gestellt.
Ich weiß überhaupt nicht was das soll? Ich mache immer eine Einzelveranlagung und habe auch immer nur meine eigenen Sonderausgaben angegeben, da soll nichts hälftig verteilt werden!
Was will das Programm von mir? Kann mir vielleicht irgendjemand helfen? (Zumindest Elster-Formular macht da bei den gleichen Angaben keine Mucken....)
Und wann kommt das Update für die Anrechnung der Unterhaltsleistungen? Weiß man da schon näheres? Gibt es da einen Insider?
Oder....kann ich einfach in Mein Elster übermitteln und hoffen, dass alles richtig angerechnet wird.
Für Hinweise und Antworten oder Trost bin ich sehr dankbar.
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Eine Einzelveranlagung nach § 26a EStG gibt es rechtlich nur bei Ehegatten / Lebenspartnern. Wer nicht oder nicht mehr verheiratet ist,
darf bei der Veranlagungsart nichts ankreuzen, Wer bei einer Einzelveranlagung Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder die
Steuerermäßigung nach §35a EStG des anderen Ehegatten/Lebenspartner erklärt, muss in der Anlage Sonstiges einen Antrag auf hälftige
Verteilung stellen. Irgendwo hast du in Mein ELSTER da noch einen Fehler in der Erklärung selbst drin. Wo genau, kann ich dir auf Anhieb nicht sagen.
Die nächsten Updates sind für den 25.03.2020 angekündigt. Ob damit alle Fehler behoben werden, weiß hier im Anwenderforum vermutlich niemand.Freundliche Grüße
Charlie24
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Hallo Charlie, vielen Dank für Deine Nachricht! Ich bin verheiratet, mache aber seit Jahren eine Einzelveranlagung. Alle Ausgaben sind meine und es gibt da keine hälftige Anrechnung auf meinen Mann. Also...was sollteich da eintragen? Bin da ratlos. Dieser Fehler taucht auch in Elster-Formular nicht auf, da fehlt nur der Unterhalt an meine Tochter aus erster Ehe.
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Bin da ratlos.
einer Einzelveranlagung in den Zeilen 9 - 11 Angaben zur Verteilung der Höchstbeträge gemacht werden, ansonsten muss man beachten, dass man bei
Einzelveranlagung immer die steuerpflichtige Person ist und nicht versehentlich mal ein Kreuz bei Ehefrau gesetzt ist.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Ist es bei Dir wirklich sinnvoll, eine Einzelveranlagung durchzuführen ? In der Regel ist eine Zusammenveranlagung steuerlich günstiger. Deswegen sollte es verwundern, dass Du seit Jahren eine Einzelveranlagung machst.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Elster berechnet die Steuer im Zusammenhang mit Unterhaltsleistungen nach wie vor unzutreffend. Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung für 2019 dennoch auf den Weg bringe? Fallen meine Unterhaltsleistungen dann beim Finanzamt auch "unter den Tisch"?
Vielen Dank für Ihre Beratung und Unterstützung.
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Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung für 2019 dennoch auf den Weg bringe? Fallen meine Unterhaltsleistungen dann beim Finanzamt auch "unter den Tisch"?Freundliche Grüße
Charlie24
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Die Anlage Unterhalt wird nachwievor nicht in der Steuerberechnung berücksichtigt.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von mangold.lth Beitrag anzeigenHallo, wurde das Portalrelease für MEIN ELSTER heute durchgeführt?
ja das Release wurde durchgeführt -> z.Bsp. Körperschaftssteuererklärung 2019 und einheitliche und gesonderte Feststllung 2019 neu hinzugekommen.
Tschüß
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