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Fehler in der Steuerberechnung für 2019

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    #16
    Zitat von Dordorise Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich habe den gleichen Fehlerbei der Steuerberechnung: Die Unterhaltsleistungen konnten nur für die Monate berücksichtigt werden, in denen Sie im Inland ansässig waren.
    Ich war und bin immer in Deutschland ansässig und meine Tochter, die den Unterhalt bezieht auch. Weder in Elster-Formular noch in Mein Elster funktioniert die Berechnung.
    In Elster Formular erhalten ich eine Steuerberechnung, allerdings gänzlich ohne Anrechnung von Unterhalt.

    .
    Hallo, auch ich habe seit Januar diese Fehlermeldung auf der Steuerberechnung in Mein Elster. "Die Unterhaltsleistungen konnten nur für die Monate berücksichtigt werden, in denen Sie im Inland ansässig waren."
    Gibt es mittlerweile schon bei jemanden Erfolg (und der Fehler liegt doch bei mir) oder heisst es noch warten?
    Danke




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      #17
      Hallo, also ich habe gestern ein Update von "Elster Formular" installiert und seither wird die Anlage Unterhalt berücksichtigt, seltsamerweise aber erst wenn an der Seite rechts unten auf aktualisieren gedrückt wird. Wenn allerdings eine Berechnung durchgeführt wird, dann wird die Anlage Unterhalt bei mir berücksichtigt. Wie gesagt erst seit ich ein Update installiert habe. Leider wird in "Mein Elster" die Anlage Unterhalt bei einer Berechnung noch immer nicht berücksichtigt, hier kommt noch immer die Meldung :
      "Die Unterhaltsleistungen konnten nur für die Monate berücksichtigt werden, in denen Sie im Inland ansässig waren."

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        #18
        Dass der Fehler in der Version 21.2 von ElsterFormular behoben wurde, steht schon weiter oben. Warum bei dem Portalrelease am gleichen Tag

        die Steuerberechnung in Mein ELSTER nicht ebenfalls aktualisiert wurde, wissen wir hier im Anwenderforum nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Hallo Zusammen,

          ich habe am 22.03.20 die Steuer für 2019 in "Mein Elser" gemacht. Der Unterhalt für meinen Sohn wurde nicht in die Berechnung einbezogen. Kann man diesen Fehler in "Mein Elster" auch mit einem Formular Update beheben? Wie wird das dort gemacht? Habe leider nix gefunden.

          Danke für eure Unterstützung.
          Claudi

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            #20
            Kann man diesen Fehler in "Mein Elster" auch mit einem Formular Update beheben?
            In Mein ELSTER kannst du selbst nichts updaten! Du könntest für 2019 letztmals auf ElsterFormular ausweichen, dort wird der Unterhalt inzwischen gerechnet
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              Weiß jemand wann der Unterhalt in "Mein Elster"-online mit in die Berechnung eingerechnet werden wird?

              Bei mir kommt zwar keine Meldung, bzw. kein Hinweis wie bei anderen und die Prüfberechnung wird problemlos durchgeführt, allerdings bezieht er die Unterhaltszahlungen nicht mit ein

              Lieben Gruß Petra

              Kommentar


                #22
                Zitat von Petra68 Beitrag anzeigen
                Weiß jemand wann der Unterhalt in "Mein Elster"-online mit in die Berechnung eingerechnet werden wird?

                Bei mir kommt zwar keine Meldung, bzw. kein Hinweis wie bei anderen und die Prüfberechnung wird problemlos durchgeführt, allerdings bezieht er die Unterhaltszahlungen nicht mit ein

                Lieben Gruß Petra
                Hallo Petra,
                ich habe heute nach Ostern auch nochmal probiert. Leider immer noch kein Erfolg. Ich warte noch ein bisschen ab.
                In Elster - Formular habe ich einmal durchgespielt, das ist der Bug scheinbar schon beseitigt und es berechnet die Unterhaltszahlungen.
                Ich bin noch guter Dinger für "Mein Elster" und warte noch ab.

                Gruß

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                  #23
                  Zitat von MAC2214JV Beitrag anzeigen

                  Hallo Petra,
                  ich habe heute nach Ostern auch nochmal probiert. Leider immer noch kein Erfolg. Ich warte noch ein bisschen ab.
                  In Elster - Formular habe ich einmal durchgespielt, das ist der Bug scheinbar schon beseitigt und es berechnet die Unterhaltszahlungen.
                  Ich bin noch guter Dinger für "Mein Elster" und warte noch ab.

                  Gruß
                  Hallo Mac o.k. dann hoffen wir mal beide weiter Danke schön

                  Kommentar


                    #24
                    Also ich habe heute Antwort vom Elstern Support online (Mein Elster) bekommen, weil ich ihn bzgl. des Problems angeschrieben hatte.

                    Der Support schreibt, sobald eine Person Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag hat, wird eine Unterhaltszahlung nicht berücksichtigt.
                    Das ist zwar korrekt, jedoch ist das m.E. nicht jahresbezogen, d.h. in den Monaten in denen kein Anspruch auf Kindergeld /Freibetrag besteht müssten doch m.E. Unterhaltsleistungen berücksichtigt werden, oder sehe ich das falsch?

                    Naja, ich hab das dem Support jetzt nochmal geschrieben und warte mal auf Antwort.

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                      #25
                      Zitat von Petra68 Beitrag anzeigen
                      Der Support schreibt, sobald eine Person Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag hat, wird eine Unterhaltszahlung nicht berücksichtigt.
                      Das ist zwar korrekt, jedoch ist das m.E. nicht jahresbezogen, d.h. in den Monaten in denen kein Anspruch auf Kindergeld /Freibetrag besteht müssten doch m.E. Unterhaltsleistungen berücksichtigt werden...
                      Hallo Petra68,
                      das ist korrekt -> aber da der Fehler in der Steuerberechnung ja noch besteht, wird die Anlage Unterhalt eben nicht berücksichtigt.

                      Tschüß

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                        #26
                        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen

                        Hallo Petra68,
                        das ist korrekt -> aber da der Fehler in der Steuerberechnung ja noch besteht, wird die Anlage Unterhalt eben nicht berücksichtigt.
                        Eigentlich sollte der Support sowas m.E. wissen und dann auch korrekt mitteilen.

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                          #27
                          -update- Unterhalt. Stand heute Morgen, 28.04.2020 hat es bei mir den Unterhalt in "Mein Elster" jetzt erstmalig bei der Berechnung berücksichtigt.
                          Viele Erfolg!

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                            #28
                            Unterhalt. Stand heute Morgen, 28.04.2020 hat es bei mir den Unterhalt in "Mein Elster" jetzt erstmalig bei der Berechnung berücksichtigt.
                            Kann ich bestätigen! Ich habe den Beitrag #1 aktualisiert.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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