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FsE KapG - Fragen über Fragen - wer kennt sich aus?

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    FsE KapG - Fragen über Fragen - wer kennt sich aus?

    Hallo wertes Forum, werte Steuerprofis,

    ich konnte hier schon zahlreiche Infos für meine unterschiedlichsten Elster-Steuerfragen finden. Somit habe schon mehrfach meine EstG erfolgreich erstellt. Nun kommt aber eine UN Gründung neu für mich ins Spiel. Dabei stellt mich der FsE KapG vor einige kniffligen Fragen zu denen ich hier im Forum nichts finden konnte. Hintergrund ist die bereits erfolgte Gründung einer UG. Diese UG wird Komplementärin einer KG die zwar bereits gegründet ist aber noch nicht eingetragen. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?


    Punkt 4 - Gesetzliche Vertreter
    Laut Gründungsurkunde bin ich der alleinge GF der UG. Somit gehe ich fest davon aus das ich hier als gesetzlicher Vertreter gemeint bin. Liege ich richtig?

    Punkt 9 - Beginn der Tätigkeit
    Kann ich noch nicht genau beantworten, steht noch nicht final fest. Kann ich hier auch eine grobe Schätzung eintragen?

    Punkt 14 - Angaben zur Organschaftsverhältnissen
    Hier stehe ich komplett auf dem Schlauch:
    - Ist meine UG ein Organträger? (Nr. 171)
    - Und wenn ja wäre diese Organträgerschaft KSteuerlich und GewSteuerlich? (Nr. 172)
    - Ist Sie zudem auch USTeuerlich? (Nr. 172)

    (Ich würde mich hier über weiterführende Links mit guten Erklärungen sehr freuen.)

    Punkt 17 - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer
    Nr. 207 Wie finde ich heraus ob ich gem. §148 AO "von der Verpflichtung, Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen befreit bin?


    Besten Dank vorab!

    Grüße
    DTY





    #2
    Das hat mit Elster nicht die Bohne zu tun, die Papiervordrucke fragen genau das Gleiche. Wende Dich bitte an den steuerlichen Berater Deines Vertrauens, das ist Steuerberatung.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Außerdem gibt es den Fragebogen nicht bei ElsterFormular, sondern nur bei Mein ELSTER. Da bist du hier im falschen Unterforum.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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