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Angabe zu Erbe in der EStE???

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    Angabe zu Erbe in der EStE???

    Hallo,

    nach belegloser Einreichung meiner EStE kam jetzt ein Brief vom FA: Ich hätte ja letztes Jahr geerbt und dazu keine Angaben in der EStE "getätigt" und möge das bitte nachholen.
    Die Erbschaft wurde mit Erbschaftsteuerbescheid aus meiner Sicht abgeschlossen, was will das FA da noch? Kann man dazu überhaupt irgendwo in einem Formular was eintragen?
    Bekommt man womöglich Erbschaftsteuer zurück *Scherz*?
    Hat jemand von euch dazu irgendeine Vermutung, sehe ich da was nicht?
    Sonst rufe ich einfach mal beim FA an.
    VG
    mroe

    #2
    AW: Angabe zu Erbe in der EStE???

    Erbschaftsteuer bekommt man nicht zurück! Man kann eine Ermäßigung der Einkommensteuer beantragen, wenn steuerpflichtige Einkünfte auch mit Erbschaftsteuer belegt waren.

    Praktische Fälle sind Betriebsveräußerungen durch den Erben, in geringem Umfang auch Gewinne aus geerbten Depots, sonst fällt mir auf Anhieb nichts ein.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35b.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Angabe zu Erbe in der EStE???

      Danke Charlie für die schnelle Antwort. Das entspricht auch meinem Wissensstand, und die genannte Möglichkeit kommt bei mir nicht in Frage.
      Sehr merkwürdig vom FA!

      Kommentar


        #4
        AW: Angabe zu Erbe in der EStE???

        Hallo,

        Idee: Du hast etwas geerbt was eigentlich zu Einkünften führen sollte (etwa eine Immobilie). Und diese Einkünfte fehlen jetzt halt in der Erklärung.

        Früher hätte auch Geldvermögen dazu gehört, aber das hat sich mittlerweile erledigt (erstens gibt es die Abgeltungssteuer, und zweitens fast keine Zinsen mehr).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Angabe zu Erbe in der EStE???

          Zitat von mroesner Beitrag anzeigen
          .......
          Sonst rufe ich einfach mal beim FA an.
          .....
          Hallo mroesner,

          das dürfte der schnellste und sicherste Weg sein, eine Antwort für dein Problem zu bekommen.

          Tschüß

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            #6
            AW: Angabe zu Erbe in der EStE???

            Genau, es geht in der Tat um die Immobilie (Kapital s.o. ist außen vor).
            Nach Erbschaft gleich verkaufte Immobilie ist anzugeben als "Privates Veräußerungsgeschäft", Anlage SO, Punkt 5.
            WEIL das FA nicht weiß, ob das Haus evtl. noch innerhalb der Spekulationsfrist von 10 J verkauft wurde oder ob evtl. auch noch Mieterträge erzielt ("vergessen" wurden.
            WENN Erblasser das Haus vor Jahrzehnten erworben hat und es alleine bewohnt hat, dann sollte am Ende keine Einkommensteuer anfallen. - Schaun'mer mal.
            Diesen Sachverhalt kann man aber m.E. nicht in SO rüber bringen, also besser per Brief/E-Mail detailliert erklären.
            Die Zehnjahresfrist berechnet sich ab Kauf, nicht ab dem Tag des Erbfalls.
            Vielleicht ist diese Info auch für andere ganz nützlich.

            Danke an alle
            mroe

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