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Berechnung Unterhaltsleistungen fehlerhaft

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    Berechnung Unterhaltsleistungen fehlerhaft

    Habe - so glaube ich - einen Fehler in der Elsterprogrammierung entdeckt. Ich habe meine volljähre Tochter in Ihrem Studium unterstützt und die Kosten dafür auch als Unterhalt geltend gemacht. Elster reduziert die Steuer entsprechend. Habe ich aber zusätzlich Handwerkerleistungen geltend gemacht, dann werden auch diese in der Steuerberechnung berücksichtigt. So weit so gut. Komischerweise unterscheidet sich die Steuerberechnungen um gut 2.000 Euro zu meinen Lasten. Wenn ich beide "Steuerbescheide" nebeneinander lege, stelle ich fest, dass zwar die Handwerkerrechnungen berücksichtigt werden, aber plötzlich die Unterhaltsleistungen "weggeworfen" werden. Hat jemand eine Idee woran das liegt? Es kann doch nicht sein, dass ich lieber auf das Geltendmachen der Handwerkerleistungen verzichten muss um Unterhaltsleistungen abzusetzen.

    #2
    Bestimmte Fehler in der Steuerberechnung bei Unterhaltsleistungen sind seit Anfang Januar bekannt, das ist jetzt keine Neuentdeckung.

    Angeblich soll bis Ende Februar ein Update kommen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo, auch ich habe die Unterhaltsaufwendungen meiner beiden studierenden Kinder wie jedes Jahr eingepflegt. jetzt - für 2019 - erscheinen beiden Unterhaltsleistungen nicht mehr in der Steuerberechnung. Scheint dasselbe Problem zu sein, oder? Also bis Ende des Monats warten?

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        #4
        Scheint dasselbe Problem zu sein, oder? Also bis Ende des Monats warten?
        Ja, warten, bis ein Update kommt. Hoffentlich kommt es auch bis Ende Februar, solche Prognosen sind nie ganz präzise.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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