drei allgemeine Anfängerfragen

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  • derkim
    Neuer Benutzer
    • 08.02.2020
    • 3

    #1

    drei allgemeine Anfängerfragen

    Hallo, ich hab dieses Jahr zum Ersten mal mich bei Mein Elster registriert, sprich meine Zertifikatsdatei erhalten usw. und wollte einfach mal Rückfragen halten...
    ...Wenn ich alles abgesendet habe und das so bei mir aussieht, habe ich nichts weiter zu tun... kein Ausdruck, keine Unterschrift, keine Post zu irgendeinem Finanzamt?!
    wefweff.png
    Und den Bescheid bekomme ich dann auch nur noch online oder nach wie vor klassisch per Briefpost?

    Bin ich jetzt durch die Registrierung bei Mein Elster jetzt verpflichtet dies zu benutzen, oder kann ich ohne weiteres in Zukunft die klassische Papierform nehmen (Da Elster Formular ja weg fällt), ohne vorher das Mein Elster Benutzerkonto kündigen zu müssen...?

    Gruß
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Du musst nichts mehr tun, kein Ausdruck, keine Unterschrift, kein Postversand.

    Den Bescheid bekommst du nur dann online, wenn du auf Seite 5 des Hauptvordrucks die Einwilligung dafür erteilt hast, sonst kommt der Bescheid per Post.

    Du musst nicht online einreichen, es sei denn, du wärst aufgrund von Gewinneinkünften dazu verpflichtet. Eine Rückkehr zur Papiererklärung ist jederzeit möglich,

    ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15381

      #3
      Ja, die Erklärung wurde übermittelt. Es gibt zwar jetzt irgendwelche Eingabemöglichkeiten für einen digitalen Bescheid, meiner Meinung nach kommt aber immer noch der Papierbescheid. >> EDIT: Charlie hat drauf hingewiesen, entsprechend Angaben auf Seite 5

      Allein aus der Tatsache dass Du ein Zertifikat besitzt ergibt sich keine Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Es gibt zwar jetzt irgendwelche Eingabemöglichkeiten für einen digitalen Bescheid, meiner Meinung nach kommt aber immer noch der Papierbescheid.
        So habe ich das nicht verstanden. Wenn ich in die elektronische Bekanntgabe einwillige, kommt der verbindliche Bescheid nur noch elektronisch.

        Es kann ja auch nur einen verbindlichen Bescheid geben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          So habe ich das nicht verstanden.
          Ok, ich hab schon meine Antwort editiert.

          Kommentar

          • derkim
            Neuer Benutzer
            • 08.02.2020
            • 3

            #6
            Ich danke euch für eure schnelle Reaktion. Seite fünf bzw. Zeile(n) 36 habe ich nicht ausgefüllt. Was das angeht, ist mir die klassische Papierform lieber
            Gruß

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45933

              #7
              Seite fünf bzw. Zeile(n) 36 habe ich nicht ausgefüllt.
              Dann kommt der verbindliche Bescheid wie bisher auf Papier. Die (unverbindlichen) Bescheiddaten werden zusätzlich elektronisch in dein Konto übermittelt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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