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Notarkosten + Grundbucheintragsänderung bei Schenkung steuerlich absetzbar?

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    Notarkosten + Grundbucheintragsänderung bei Schenkung steuerlich absetzbar?

    Hallo. ich habe letztes Jahr von meinen Eltern die Wohnung im 1. Stock geschenkt bekommen (Haus wurde geteilt, Wohnung als Eigentumswohnung deklariert). In dieser lebe ich auch. Sie ist nicht vermietet. Notarkosten und Grundbucheintragsänderung habe ich bezahlt. Kann ich die Kosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen? evtl. in Stichwort „haushaltsnahe Dienstleistungen“?

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung! Die eindeutige Antwort lautet: Nein!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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