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Befristung von Formularen, die noch nicht abgesendet wurden

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    Befristung von Formularen, die noch nicht abgesendet wurden

    Ich habe zwei EÜRs erstellt und eine EkSt-Erklärung, jeweils als Entwurf und nicht versendet.

    In der Übersicht steht: Gültig bis....., für die beiden EÜRs nur 3 Monate, für die EkSt-Erklärung 8 Monate. Werden die danach automatische gelöscht ? Wenn ich die verlängeren will, muß ich die dann jeweils aufrufen und neu auf "Formular speichern" klicken ?

    Gruss

    Jim Bob

    #2
    AW: Befristung von Formularen, die noch nicht abgesendet wurden

    Richtig erkannt.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Befristung von Formularen, die noch nicht abgesendet wurden

      Kann man die denn irgendwie downloaden oder sichern ? Wäre ja blöd, wenn jemand die drei Monats-Frist verstreichen läßt und muss danach wieder von vorne anfangen....

      Gruss

      Jim Bob

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        #4
        AW: Befristung von Formularen, die noch nicht abgesendet wurden

        das Einfachste wäre, die Steuererklärungen abzugeben.

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          #5
          AW: Befristung von Formularen, die noch nicht abgesendet wurden

          Zitat von Jim_Bob Beitrag anzeigen
          Kann man die denn irgendwie downloaden oder sichern ? Wäre ja blöd, wenn jemand die drei Monats-Frist verstreichen läßt und muss danach wieder von vorne anfangen....

          Gruss

          Jim Bob
          Hallo JimBob,

          das sollte doch möglich sein innerhalb von drei Monaten mal reinzuschauen und eben zu verlängern oder mal wegschicken, dann ist das Problem gelöst.

          Tschüß

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            #6
            AW: Befristung von Formularen, die noch nicht abgesendet wurden

            2 Wochen vor der Löschung gibt es eine Erinnerungsmail, vorausgesetzt, die entsprechende Einstellung ist nicht deaktiviert.

            Die bekomme ich für meine Testfälle öfter mal, denn die kann ich ja nicht versenden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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