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Fehlermeldung Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form bei Zusammenveranlagung

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    Fehlermeldung Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form bei Zusammenveranlagung

    Hallo zusammen,
    ich habe für die Einkommensteuererklärung 2019 von ElsterFormular zu MeinElster gewechselt. Die Daten der Steuererklärung 2018 konnte ich erfolgreich übertragen und ebenso konnte ich alle Bescheinigungen runterladen. Bei der Prüfung erscheint aber immer diese Fehlermeldung, so dass ich nicht fortfahren kann:


    "Sie haben die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form ausgewählt. Eine Bescheidbekanntgabe in elektronischer Forman zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner ist nicht möglich, wenn die Ehefrau oder Person B (Ehegatte B / Lebenspartner[in] B nach dem LPartG) eine vom Ehegatten oder Person A (Ehegatte A / Lebenspartner[in] A nach dem LPartG) abweichende Anschrift hat. Bitte wählen Sie eine andere Form der Bescheidbekanntgabe aus."

    Den elektronischen Bescheid konnte ich bei ElsterFormular immer problemlos auswählen und natürlich habe ich mehrfach überprüft, dass es keinen Tippfehler in der Adresse von mir und meinem Mann gibt. Wenn ich die elektronische Bescheidbekanntgabe nicht auswähle verschwindet die Fehlermeldung auch. Allerdings hätte ich diesen elektronischen Bescheid schon gerne wieder.

    Jemand eine Idee woher diese Fehlermeldung kommt oder noch besser wie ich sie beheben kann? Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Allerdings hätte ich diesen elektronischen Bescheid schon gerne wieder.
    Den gab es doch bisher noch gar nicht! Die elektronische Bescheiddatenübermittlung erhältst du bei Mein ELSTER automatisch ohne jeden Antrag.

    Der Antrag betrifft den Steuerbescheid selbst. Der macht nur Sinn, wenn du den Steuerbescheid selbst nicht mehr in Papierform haben willst.

    Um die Fehlermeldung zu vermeiden, darfst du auf Seite 2 des Hauptvordrucks bei dir keine Adressangaben machen. Die werden nämlich als abweichende

    Adresse interpretiert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Super, jetzt klappt es! vielen Dank!

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