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Versorgungsmehraufwand trotz vom Arbeitgeber bezahlter Auslöse?

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    Versorgungsmehraufwand trotz vom Arbeitgeber bezahlter Auslöse?

    Hallo, ich befasse mich gerade mit der Steuererklärung meines Freundes, aber eines ist mir unklar. Er bekommt steuerfreie Verpflegungszuschüsse vom AG. Wenn ich diese bei der Lohnsteuererklärung eingebe, rechnen sich diese auf sein Einkommen und er soll 600 Euro nachzahlen. Nun hab ich heute mit Finanzamt telefoniert.Die haben gesagt dass ich Nr. 20 trotzdem eingeben muss, aber bei Werbungskosten 92 Tage Versorgungsmehraufwand eingeben soll. Die 92 Tage gleichen dass Minus aber nicht aus und decken die Pauschale des AG nicht.Er ist ja aber nun jede Woche im Jahr auf Montage.
    Frage: Kann ich dann wenn er das We immer zu Hause ist, mehr eingeben, also meinetwegen 220x24 Euro Versorgungskostenmehraufwand mit Nachweis vom AG bzw. zählt der Montag u. Freitag als volle 24 Stunden? Wäre sehr dankbar über eine Antwort!

    #2
    AW: Versorgungsmehraufwand trotz vom Arbeitgeber bezahlter Auslöse?

    Es dürfen nur die tatsächlichen Abwesenheiten eingetragen werden. Sollte dabei eine Übererstattung von Verpflegungsmehraufwand herauskommen (wie von Ihnen beschrieben), ist wohl am besten der Arbeitgeber zu kontaktieren, um die zugrunde liegenden Sachverhalte in Erfahrung zu bringen.

    Wer nur Eintragungen in ElsterFormular "frisiert", um sein Wunschergebnis in der Steuerberechnung zu bekommen, erlebt das blaue Wunder mit dem Steuerbescheid. So auffällige Falscheingaben korrigiert das Finanzamt gnadenlos.

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      #3
      AW: Versorgungsmehraufwand trotz vom Arbeitgeber bezahlter Auslöse?

      Und wenn ich aber einen Nachweis vom Arbeitgeber über, weiß nicht, 200 Tage Auswärtstätigkeit nachweisen kann, dann ist dass Rechtens?

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        #4
        AW: Versorgungsmehraufwand trotz vom Arbeitgeber bezahlter Auslöse?

        Die 200 Tage beinhalten dann aber auch An-/Abreisetage, an denen eben keine vollen 24 Stunden für den Verpflegungsmehraufwand angesetzt werden dürfen. Eine Aufschlüsselung des Arbeitgebers über die gezahlten Verpflegungsmehraufwendungen u. ggf. weitere Erstattungen wäre hier wirklich hilfreich. Es wird sicher zu recht in dieser Höhe Zahlungen gegeben haben, man muß sie dann aber auch plausibel den entsprechenden Kosten gegenüberstellen können.

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          #5
          AW: Versorgungsmehraufwand trotz vom Arbeitgeber bezahlter Auslöse?

          was man nachweisen kann, sollte in der regel auch rechtens sein, daher ist es tatsaechlich richtig und sinnvoll, sich vorher einen beleg vom Arbeitgeber zu beschaffen ;-)

          zu beachten ist, das man angeben muss, ob an den einzelnen taetigkeitsstellen laenger als 3 monate am stueck gearbeitet wurde... ist dies der Fall landet man imho eben bei max. 92 Tagen, daher vielleicht diese recht indifferente Aussage seitens des Finanzamtes.

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            #6
            AW: Versorgungsmehraufwand trotz vom Arbeitgeber bezahlter Auslöse?

            Ich habe die Anreise u. Abreisetage als 8 Std. Kostenmehraufwand und die Di-Do. mit 24 Std. angegeben. Der Nachweis des AG wird mir zugeschickt. Die genaue Anzahl der Tage muss ich dann sehen, sind ja dort erfasst. Aber Rechtens ist das dann trotz AG-Anteil?Wobei ich aber noch sagen muss das der AG-Anteil die Kosten laut Berechnung nicht decken.Will kein blaues Wunder erleben.grins

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              #7
              AW: Versorgungsmehraufwand trotz vom Arbeitgeber bezahlter Auslöse?

              Und die Baustelle hat voriges Jahr ungefähr aller 2 Wo geendet. Dann folgten immer andere.Nie über 3 Monate die gleiche. Das ist jetzt das erste Mal so.Also seh ich das richtig das dann dieses Jahr bei der selben Baustelle nur 92 Tage angerechnet werden dürfen?
              Danke im Vorraus!

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