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    Einspruch- Belege

    Hallo,

    Wollte einen Einspruch per ME einlegen
    Grund. Belege wurden nicht angefordert.
    Pauschalbetrag wurde einfach gestrichen.
    Trotz Hinweis: Belege nur auf Anforderung
    Und jetzt das Problem: Eingescannte Belege kann man nicht uploaden
    E-Mail-Adresse gibt es Nicht (Bayern)
    Hinweis der Bayr. FV. Kontakt nur über Mein Elster
    FA gesucht keine E-Mail-Adresse.
    Das ist ein Wahnsinnsservice
    Ich mach das wieder wie in der Steinzeit und gebe den ganzen Plunder persönlich ab unter Zeugen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    #2
    AW: Einspruch- Belege

    auch bayrische FÄ haben eine E-Mail-Adresse, steht auf der Homepage.

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      #3
      AW: Einspruch- Belege

      Hallo Kollege,

      poststelle-abteilung1@famuc.bayern.de beispielsweise von Finanzamt München Selbständige/Gewerbe/VuV.
      Welches suchen Sie?
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

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        #4
        AW: Einspruch- Belege

        Hallo,

        FA Zeil

        Inhalt der Homepage:
        Kontakt mit Ihrem Finanzamt über E-Mail

        Zur Kontaktaufnahme mit Ihrem Finanzamt verwenden Sie bitte grundsätzlich das Online-Portal "Mein ELSTER".

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Einspruch- Belege

          weiter nach unten scrollen. Da steht dann so ungefähr, wenn es gar nicht anders geht die E-Mail Adresse der Poststelle.

          Kommentar


            #6
            AW: Einspruch- Belege

            Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
            weiter nach unten scrollen. Da steht dann so ungefähr, wenn es gar nicht anders geht die E-Mail Adresse der Poststelle.
            Hallo,

            danke, habe es gefunden.
            Übersichtlich ist für mich etwas Anderes

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Einspruch- Belege

              sag's dem Söder Markus.

              Kommentar


                #8
                AW: Einspruch- Belege

                Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                sag's dem Söder Markus.
                Hallo,

                kann ich machen.
                Der ist an diesem Wochenende in der Nähe (Weinfest)
                Zuständig ist er aber nimmer ;-(

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  AW: Einspruch- Belege

                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  FA Zeil

                  Gruß FIGUL
                  poststelle.fa-zei@finanzamt.bayern.de ( https://www.bzst.de/SharedDocs/GEMFA/gemfa2.html )

                  Oder deren HP, rechts: E-Mail poststelle.fa-zei@finanzamt.bayern.de ( https://www.finanzamt.bayern.de/Zeil/ )

                  Beachten Sie dabei:
                  Die bayerischen Finanzämter können lediglich unverschlüsselte E-Mails und weder elektronisch signierte noch verschlüsselte elektronische Dokumente annehmen.
                  Auch ist die Kommunikation über E-Mail aufgrund gesetzlicher Vorgaben mit dem Finanzamt nur in bestimmten Fällen zulässig.

                  Der nach EU-DSGVO vorgeschriebene Versand personenbezogenen Inhalts, welcher geschützt oder gar verschlüsselt sein muss, stellt den Bürger noch vor Schwierigkeiten.

                  DAS wäre Thema für ein Gespräch mit Herrn Dr. jur. Söder. Frage: Wie soll das gehen, einerseits Gesetz - andererseits Unmöglichkeit seitens der Finanzverwaltung? Prosit
                  Zuletzt geändert von DC1961-1; 08.08.2018, 14:21. Grund: EU-DSGVU
                  Mit freundlichen Grüßen
                  gez. D. Cremer

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Einspruch- Belege

                    Zuständig ist er aber nimmer
                    Dann sag es dem Albert Füracker. Ich werde es ihm nicht sagen, denn übersichtlich ist das sehr wohl.

                    Bei den meisten bayerischen Finanzämtern muss man nicht mal scrollen, um die E-Mail-Adresse der Poststelle zu sehen.

                    Ein Klick darauf genügt und mein Mailprogramm startet eine neue E-Mail. Wo ist also das Problem?

                    PDF-Dokumente als Anhang hochladen zu können, ist bei Mein ELSTER im Übrigen für die Zukunft geplant, wenn auch nicht vor November 2019.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Einspruch- Belege

                      Zitat von DC1961-1 Beitrag anzeigen
                      poststelle.fa-zei@finanzamt.bayern.de ( https://www.bzst.de/SharedDocs/GEMFA/gemfa2.html )

                      Oder deren HP, rechts: E-Mail poststelle.fa-zei@finanzamt.bayern.de ( https://www.finanzamt.bayern.de/Zeil/ )

                      Beachten Sie dabei:
                      Die bayerischen Finanzämter können lediglich unverschlüsselte E-Mails und weder elektronisch signierte noch verschlüsselte elektronische Dokumente annehmen.
                      Auch ist die Kommunikation über E-Mail aufgrund gesetzlicher Vorgaben mit dem Finanzamt nur in bestimmten Fällen zulässig.

                      Der nach EU-DSGVO vorgeschriebene Versand personenbezogenen Inhalts, welcher geschützt oder gar verschlüsselt sein muss, stellt den Bürger noch vor Schwierigkeiten.

                      DAS wäre Thema für ein Gespräch mit Herrn Dr. jur. Söder. Frage: Wie soll das gehen, einerseits Gesetz - andererseits Unmöglichkeit seitens der Finanzverwaltung? Prosit
                      Hallo,

                      danke,ymmd

                      Gruß FIGUL

                      - - - Aktualisiert - - -

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Dann sag es dem Albert Füracker. Ich werde es ihm nicht sagen, denn übersichtlich ist das sehr wohl.

                      Bei den meisten bayerischen Finanzämtern muss man nicht mal scrollen, um die E-Mail-Adresse der Poststelle zu sehen.

                      Ein Klick darauf genügt und mein Mailprogramm startet eine neue E-Mail. Wo ist also das Problem?

                      PDF-Dokumente als Anhang hochladen zu können, ist bei Mein ELSTER im Übrigen für die Zukunft geplant, wenn auch nicht vor November 2019.
                      Hallo,

                      Na ja,

                      der Aufbau der HP ist doch bei jedem FA anders.
                      Aber egal
                      Danke

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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