Hallo zusammen,
im Online-Portal "Mein Elster" wird mir der Hinweis angezeigt:
"Bitte beantragen Sie die elektronische Bekanntgabe an zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nur dann, wenn Ihr(e) Ehegatte/Lebenspartner(in) hiermit einverstanden ist (§ 122 Absatz 6 der Abgabenordnung)."
Das habe ich bisher noch nie beantragen müssen. Bin seit 28 Jahren verheiratet und haben schon immer eine Zusammenveranlagung gemacht.
Wie wird das beantragt? Gibt es einen formellen Vordruck oder reicht ein Anruf beim FA?
Ein entsprechendes Feld in der Steuererklärung "Mein-Elster" habe ich auch nicht gesehen.
Weiß jemand Rat?
Gruß F_Lee
Elster-Fehlermeldung1.jpg
im Online-Portal "Mein Elster" wird mir der Hinweis angezeigt:
"Bitte beantragen Sie die elektronische Bekanntgabe an zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nur dann, wenn Ihr(e) Ehegatte/Lebenspartner(in) hiermit einverstanden ist (§ 122 Absatz 6 der Abgabenordnung)."
Das habe ich bisher noch nie beantragen müssen. Bin seit 28 Jahren verheiratet und haben schon immer eine Zusammenveranlagung gemacht.
Wie wird das beantragt? Gibt es einen formellen Vordruck oder reicht ein Anruf beim FA?
Ein entsprechendes Feld in der Steuererklärung "Mein-Elster" habe ich auch nicht gesehen.
Weiß jemand Rat?
Gruß F_Lee
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