Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Entfernungspauschale bei Schwerbeschädigung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Entfernungspauschale bei Schwerbeschädigung

    Habe gerade mal meine Steuererklärung 2019 in Elsterformular und zeitgleich in Mein Elster berechnen lassen.
    Bei Mein Elster berechnet das Programm nicht die doppelte Entfernungspauschale von 0,60 € bei Schwerbeschädigung. In Elsterformular schon....

    #2
    Bei Mein Elster berechnet das Programm nicht die doppelte Entfernungspauschale
    Vielleicht fehlt irgendwo noch ein Haken.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Habe ich rausgenommen und nochmals gesetz, neue Steuerberechnung... und wieder nur 0,30 berechnet.

      Kommentar


        #4
        Bei mir rechnet auch Mein ELSTER korrekt, soeben getestet. Die Berechnungsmodule sind ja auch identisch.

        Berechnung_ME-EF.JPG
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          .... bei mir rechnet er nur 0,30 ..... wo liegt der Fehler?

          Kommentar


            #6
            Ich kann dir nicht sagen, wo der Fehler liegt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Werde jetzt erstmal mit Elsterformular übermitteln, und dann im nächsten Jahr schauen, wie berechnet wird.
              Trotzdem ein herzliches Dankeschön.
              LG
              Annette

              Kommentar


                #8
                Eine Möglichkeit kann sein, dass Du gar nicht per PKW, sondern mit ÖPNV gefahren bist. Dann steht Dir das auch nicht zu. Oder Du bist mit dem PKW gefahren, hast das aber nicht angegeben. Dann rechnet das Programm natürlich auch nur mit 0,30 €.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  Guten Morgen,
                  daran hat es gelegen....
                  Vielen herzlichen Dank

                  LG
                  Annette

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X