Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)

    Hallo!
    In obiger Rubrik habe ich Fahrtkosten (PKW) für eine Lesung und Fortbildungen eingetragen. Da moniert das Programm, diese Einträge wären nicht kompatibel mit der "Rechtsform des Betriebs": Angehöriger der freien Berufe. Ich bin freischaffende Literaturübersetzerin, die Angabe stimmt also. Wo muss ich nun meine Fahrtkosten eintragen?
    Gruß,
    Eva

    #2
    Du hast die Fahrtkosten in Zeile 84, Kennzahl 147 erklärt? Hast du auch eine Nutzungseinlage in gleicher Höhe in Zeile 126, Kennzahl 123 eingetragen?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Dann muss ich die gleiche Angabe in Zeile 125 machen? Verlangt das Programm.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Newcallas Beitrag anzeigen
        Dann muss ich die gleiche Angabe in Zeile 125 machen? Verlangt das Programm.
        In Zeile 125 müssen die Entnahmen für private Zwecke eingetragen werden, nicht die Einlagen!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Die Entnahmen in Zeile 125 und Einlagen in Zeile 126 sind zwingend einzutragen (§ 4 Absatz 4a Satz 6 EStG).
          Ich habe jetzt mehrere Posten entfernt, prüfen lassen, wieder hinzugefügt - die Fehlermeldung bleibt. Ich habe keine privaten Entnahmen getätigt. Muss ich die in 2019 erstattete USt aus 2017 noch unter Einlagen angeben? Ich bin ratlos.

          Kommentar


            #6
            Ich habe keine privaten Entnahmen getätigt.
            Wovon bestreitest du dann deinen Lebensunterhalt? In der Zeile 125 kann man zwar auch 0-Werte erklären, aber 0,00 Entnahmen sind schon sehr ungewöhnlich.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              @Charlie24,

              warum Angabe zu Privatentnahmen?
              Was hat das mit Einnahme-Überschuss zu tun?
              Das geht doch das FA gar nichts an. Eintrag -0- fertig

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

              Kommentar

              Lädt...
              X