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Ehrenamtspauschale anwendbar?

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    Ehrenamtspauschale anwendbar?

    Guten Abend,

    kurz zu meiner Situation: Ich werde dieses Jahr bei Motorsportveranstaltung (Amateurbereich), die von Vereinen ausgetragen werden, in denen ich nicht Mitglied bin, Zeitnahme machen.

    Fällt eine solche Tätigkeit überhaupt unter Ehrenamt? Falls ja, kann ich die Ehrenamtspauschale nutzen, auch wenn ich kein Mitglied in einem der Vereine bin?

    Falls die Ehrenamtspauschale nicht anwendbar ist, muss ich die Einnahmen in die Zeile 21 der Anlage N eintragen?

    Unter der Woche bin ich als Arbeitnehmer tätig.

    Viele Grüße und schon mal danke.

    #2
    Deine Frage betrifft teilweise Steuerrecht, nicht die elektronische Steuererklärung. Du kannst ja mal selbst unter § 3 Nr. 26 bis 26b EStG nachlesen.

    Wenn die Vereine nicht als gemeinnützig anerkannt sind, hast du schlechte Karten. Ob das Arbeitslohn ist, hängt davon ab, was dazu vereinbart ist.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html



    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für die Info, an das Thema Steuerrecht hab ehrlicherweise nicht gedacht... Hab mir mal die Satzungen von zwei Vereinen durchgelesen, diese schreiben entsprechend in ihre Satzung das sie gemeinnützig sind, dann gehe ich auch davon aus das dem so ist.

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        #4
        Na ja, die erste Frage ist, ob Dein Arbeitgeber als gemeinnützig anerkannt ist oder nicht. Dass dazu etwas in der Satzung steht, ist dafür eine Voraussetzung, aber nicht die einzige. Der Satzungsblick reicht also nicht, frag doch Deinen Arbeitgeber.

        Selbst wenn das positiv ausgeht, ist die nächste Frage, ob Deine Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich des Vereins stattfindet oder im steuerpflichtigen nicht gemeinnützigen Bereich. Um das herauszubekommen ist erst recht Dein Arbeitgeber Dein Ansprechpartner.

        Und wenn Du warten kannst, warte doch die Abrechnung des Vereins ab. Ggf. versteuert der ja auch pauschal und das Ganze hat in Deiner Einkommensteuererklärung überhaupt nichts zu suchen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Habe mal die Informationen soweit zusammengetragen. Von den Vereinen/Arbeitgeber ist soweit alles geklälrt und diese sind entsprechend gemeinnützig.

          Hab anschließend mit dem Finanzamt Rücksprache gehalten und die erkennen das als Ehrenamt an, haben es quasi mit einem Amateurfußballschiedsrichter verglichen. Die scheinen das auch recht "locker" zu handhaben, macht aber auch irgendwo Sinn, man will ja den Vereinen keine "Steine" in den Weg legen.

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