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Gesonderte Feststellung - Steuernummer des 2. Beteiligten ist ungültig ??

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    Gesonderte Feststellung - Steuernummer des 2. Beteiligten ist ungültig ??

    Hallo,
    ich bin verzweifelt. Ich versuche gerade in die Gesonderte und einheitliche Feststellung für die Erbengemeinschaft für mich und meinen Bruder zu machen.
    Bloß beim Eintrag der Steuernummer und der Identifikationsnummer meines Bruders als 2. Beteiligter hakt es. Elster will einfach nicht die beiden Nummern akzeptieren.

    Ich bin in Elster unter Anlage FB - Anlage FB (2. Eintrag) - Allgemeine Angaben zum Beteiligten.

    Im 1. Eintrag habe ich meine eigenen Daten eingefügt. Im 2. Eintrag die meines Bruders, mit genau den gleichen Daten wie letztes Jahr (physische Abgabe). Bloß wird jetzt gemeldet, dass Steuernummer und ID-Nummer ungültig sind.

    Das Absurde ist, dass wenn ich im 2. Eintrag meines Bruders wieder meine eigene Steuernummer und ID-Nummer angebe schluckt Elster es wohl (bis auf eine Fehlermeldung, dass dann der Ort und die Nummer nicht mehr passt, aber das ist klar bei unterschiedlichen Bundesländern (Ich: Hessen; Er: Rheinland-Pfalz).

    Hat hier einer eine Idee woran das liegen könnte?
    Danke und Gruß
    Uwe

    #2
    AW: Gesonderte Feststellung - Steuernummer des 2. Beteiligten ist ungültig ??

    Manchmal werden Finanzämter aufgelöst oder zusammengelegt und schon bekommen die dort Lebenden eine neue Steuernummer.

    Frag deinen Bruder mal ob er ein Schreiben vom Finanzamt bekommen hat mit einer neuen Steuernummer.

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      #3
      AW: Gesonderte Feststellung - Steuernummer des 2. Beteiligten ist ungültig ??

      Zitat von uwenoelte Beitrag anzeigen
      ..........
      Bloß beim Eintrag der Steuernummer und der Identifikationsnummer meines Bruders als 2. Beteiligter hakt es. Elster will einfach nicht die beiden Nummern akzeptieren.
      ...........
      Hallo uwenoelte,

      bist du sicher, dass die Identifikationsnummer auch als Fehler gemeldet wird ?
      Das mit der Steuernummer hast du ja schon gehört, was eine mögliche Ursache ist.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Gesonderte Feststellung - Steuernummer des 2. Beteiligten ist ungültig ??

        Die Steuernummer kannst du auch weglassen, das geht ohne Fehler durch. Die persönliche ID ist wichtiger und die ändert sich ja nie!

        Die Steuernummer deines Bruders kann auch letztes Jahr schon falsch gewesen sein, auf Papier wird das bekanntlich nicht moniert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Gesonderte Feststellung - Steuernummer des 2. Beteiligten ist ungültig ??

          Großartig !
          Danke euch allen für die schnellen Antworten. Das Finanzamt bei meinem Bruder wurde tatsächlich verlegt. Ich habe jetzt bei ihm mal angefragt, ob seine steuernummer verändert wurde. Vielleicht liegt es daran. Vielleicht erledigt sich das Problem mit der ID dann auch. Die wird nämlich auch als ungültig gemeldet.
          Gruß
          Uwe

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            #6
            AW: Gesonderte Feststellung - Steuernummer des 2. Beteiligten ist ungültig ??

            Vielleicht erledigt sich das Problem mit der ID dann auch. Die wird nämlich auch als ungültig gemeldet.
            Das glaube ich nicht! Lass dir seine ID ebenfalls noch einmal geben. Oder schau dir den Feststellungsbescheid für 2016 an, da müsste die ID drinstehen.

            Wie schon geschrieben, auf Papier sind solche Fehler nicht erkennbar.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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