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3 Monate falsche Steuerklasse

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    3 Monate falsche Steuerklasse

    Ich gehe einem normalen Hauptjob (eigentlich Steuerklasse 1) und einem Nebenjob (unter 450€) nach.
    Nach Beginn eines neuen Nebenjobs (Steuerklasse 6) wurde mein Hauptjob auch in die Steuerklasse 6 gedrückt.
    Aufgetreten ist dieses Problem im September 2019 und konnte bis Ende 2019 nicht geändert werden.

    Nun möchte ich mir die zuviel gezahlte Lohnsteuer über die Steuererklärung zurückholen.
    Und dafür habe ich eine Frage wie dies im Elster Onlineformular eingetragen werden muss.

    Mein Plan:

    1. In Anlage N 1 (Angaben zur eTIN) meine eTin vom Hauptjob eintragen.
    2. In Anlage N 2 (Angaben zum Arbeitslohn) mein Daten vom Hauptjob im Punkt : 'Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6 oder einer Urlaubskasse' eintragen, da auf der Lohnsteuerbescheinigung die Steuerklasse 6 steht.

    Ist der Punkt 2 richtig, oder muss ich die Daten vom Hauptjob in Elster als Lohnsteuerklasse 1 eintragen?
    Danke

    #2
    Hallo,

    du gibst einfach die Daten deiner Lohnsteuerbescheinigungen ein ohne deinen Plan

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Du postest ja unter Allgemein und Projekt. Ich vermute mal stark dass Du mit Mein Elster arbeitest. Dort heißt nämlich die Seite 1 der Anlage N Angaben zur eTIN und die Seite 2 Angaben zum Arbeitslohn.

      Die Seite 1 brauchst Du nicht. Auf Seite 2 gibst Du die Daten Deiner ersten Lohnsteuerbescheinigung ein. Dann auf Eintrag übernehmen, und danach den Button + Weitere Daten hinzufügen. Jetzt kannst Du die Zahlen aus der zweiten Lohnsteuerbescheinigung eingeben.

      Ich verschieb mal ins passende Unterforum.

      Kommentar


        #4
        Es gibt für die Steuerklasse 6 in Mein ELSTER einen eigenen Bereich unterhalb der Angaben zu Steuerklasse 1 - 5.

        Ich weiß jetzt nicht, ob die Steuerberechnung funktioniert, wenn man nur dort Einträge macht, was formell ja richtig wäre.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ok, dann ist der Button + Weitere Daten hinzufügen natürlich unerheblich. Allerdings verstehe ich die Frage so, dass zwei Lohnsteuerbescheinigungen vorliegen, beide mit Lohn.

          Oder geht's darum, dass beide Lohnsteuerklasse 6 aufweisen? Der einfachste Weg wäre ja trotzdem, die erste mit Steuerklasse 1 oben einzugeben.

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            #6
            Oder geht's darum, dass beide Lohnsteuerklasse 6 aufweisen?
            Genau darin liegt das formale Problem. + weitere Daten hinzufügen ist zwar auch bei den Einträgen zur Steuerklasse 6 möglich,

            zumindest bei ElsterFormular hat dann früher die Steuerberechnung aber nur funktioniert, wenn man eine Lohnsteuerbescheinigung

            mit Steuerklasse 1 oder 4 mit Nullwerten ausgefüllt hat.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Ja. Wir beide wissen jetzt aber dass die Steuerklasse ansonsten eigentlich egal ist. Deshalb würde ich, wie gesagt, empfehlen, im Zweifel die erste Lohnsteuerbescheinigung mit Steuerklasse 1 einzugeben.

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                #8
                Deshalb würde ich, wie gesagt, empfehlen, im Zweifel die erste Lohnsteuerbescheinigung mit Steuerklasse 1 einzugeben.
                Der Empfehlung schließe ich mich an.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Danke für die ganzen Antworten.
                  Ich habe nur einen Lohnsteuerbescheid für das komplette Jahr 2019 für meinen Hauptjob. Auf diesem ist die Steuerklasse 6 vermerkt. Dies war ein ganz normaler Vollzeitjob, ohne Unterbrechung oder sonst irgendwelche Ungereimtheiten. Mein Hauptjob wurde vom Januar bis zum September mit der Klasse 1 und ab Oktober fälschlicherweise mit der Klasse 6 abgerechnet. Also kurz gesagt hab ich eine Lohnsteuerbescheid mit der Klasse 6, welcher aber ein Mix aus Berechnungen für Klasse 1 und 6 enthält.

                  Ziel ist die zuviel gezahlte Lohnsteuer, wegen der fälschlicherweise genutzten Steuerklasse 6, zurück zu bekommen

                  "Ja. Wir beide wissen jetzt aber dass die Steuerklasse ansonsten eigentlich egal ist. Deshalb würde ich, wie gesagt, empfehlen, im Zweifel die erste Lohnsteuerbescheinigung mit Steuerklasse 1 einzugeben "

                  Wenn es keine Einwenden gibt würde ich es so tuen. Da der Eintrag ja eigentlich mittels Steuerklasse 1 bewertet werden soll.

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                    #10
                    Hallo,

                    du schreibst, du hast nur einen Lohnsteuerbescheid? für den Hauptjob.
                    Du meinst wohl Lohnsteuerbescheinigung?
                    und was ist damit?
                    -Nach Beginn eines neuen Nebenjobs (Steuerklasse 6)-
                    Da musst du doch auch eine Bescheinigung haben

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      Für die Einkommensteuer spielt die Lohnsteuerklasse überhaupt keine Rolle. Wir haben hier nur ein wenig gefachsimpelt, wo man deinen Hauptjob

                      sinnvollerweise erklären sollte, damit die Steuerberechnung sicher funktioniert.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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