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Ausgaben getrennt nach Personen bei gesonderter und einheitlicher Feststellung

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    Ausgaben getrennt nach Personen bei gesonderter und einheitlicher Feststellung

    Liebe Gemeinde,
    ich erziele gemeinsam mit meiner Lebensgefährtin Mieteinnahmen aus einem Objekt, das uns beiden gehört.
    Nun muss ich mich wegen drei vermieteter Garagen durch ca. 190 Seiten Formulare schlagen, die kryptisch strukturiert und erklärt sind.

    Das Problem im Besonderen:
    Wir teilen uns die Einnahmen 50:50, allerdings haben wir unterschiedlich hohe Ausgaben für das gemeinsame Objekt. Ich kann also nicht einfach eine EÜR machen und durch zwei teilen.
    Wo, in welchem Formular / welcher Anlage / welcher Zeile kann ich Ausgaben eintragen, die nur einem der beiden Beteiligten zuzurechnen sind?
    Und wo wir schon dabei sind: Sowohl Anlage FE1 als auch Anlage V enthält Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - welches ist denn wofür?

    Es dankt Euch herzlich
    Jan

    #2
    In der Anlage V werden die Angaben für die Vermietungsobjekte gemacht, die die Gemeinschaft insgesamt bzw. gleichmäßig betreffen.

    Die Ergebnisse aus Zeile 24 der Anlage V musst du dann in die Anlage FE 1 übernehmen. Ebenfalls in der Anlage FE 1 kannst du dann die

    unterschiedlichen Sonderwerbungskosten erklären. Die dürfen natürlich nicht nochmals in der Anlage V erklärt werden.

    Das ist alles ziemlich einfach, wenn auch nicht selbsterklärend!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Erfahrener Benutzer Charlie24, vielen Dank für die superschnelle Antwort!
      Danach sieht es für mich so aus, als ob ich die nur für mich geltenden Ausgaben in
      FE1 > Feststellungsbeteiligte > Beteiligter [meine Nummer] > 5 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung > Zeile 4 - Saldo aus Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben oder aus Sondereinnahmen und Sonderwerbungskosten
      eintrage. Und zwar nur als Saldo, nicht in irgendeiner Form aufgeschlüsselt.
      Richtig?
      Das wäre tatsächlich einfach, auch wenn ich ohne Deine Hilfe nie drauf gekommen wäre.
      Danke und viele Grüße!
      Jan

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        #4
        Und zwar nur als Saldo, nicht in irgendeiner Form aufgeschlüsselt.
        Richtig, du trägst den Saldo bzw. die Summe deiner Sonderwerbungskosten unter 5 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in die Zeile 8 ein.

        Man hätte auch die Möglichkeit, alle Werbungskosten in der Anlage V zu erklären und das Gesamtergebnis dann nicht komplett nach Schlüssel,

        sondern teilweise abweichend vom allgemeinen Schlüssel zu verteilen. Das ist aber eher komplizierter.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

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