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Hauptjob auf steuerklasse 6. Was bekomme ich zurück? Verstehe es nicht

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    Hauptjob auf steuerklasse 6. Was bekomme ich zurück? Verstehe es nicht

    Hallo, ich heisse Karsten bin 29 jahre alt und verstehe von Finanzen leider nicht allzu viel.

    Ich habe letztes Jahr vom 24.09 - 31.12.19
    ​​​​​​ auf Steuerklasse 6 gearbeitet.
    Das ganze weil ich keinen Wohnsitz und keine Meldeadresse hatte.
    Den Rest des Jahres habe ich nicht gearbeitet und auch keine Gelder von Ämtern bekommen
    Es gab nur diese Zeit mit einkommen.

    Meine Frage :
    Ich habe 7718.26 brutto in dieser Zeit verdient.
    1826.26 lohnsteuer wurden einbehalten.
    100. 43 solizuschlag
    Rv 717.81
    Kv. 590.44
    Av. 96.48

    Das sind die daten meiner elektronischen lohnsteuer Bescheinigung. Alles steuerklasse 6


    Nun meine frage.
    Ich hatte täglich 5.60 buskosten ( keine tickets mehr) und ca. 250 euro ausgaben für arbeitskleidung.
    Dazu fast jeden tag (60) tage mehr als 8 std gearbeitet. War Möbel monteur
    Mein Privathandy musste ich für die Arbeit nutzen


    Frage : was bekomme ich denn nachgezahlt?
    Normal muss meine steuerklasse 1 sein!

    Kann mir jemand grob eine summe nennen und das einmal vorrechnen und erklären?
    Bitte einfach gemacht, habe echt keine Ahnung von dem ganzen.

    Und zweitens : wenn ich jetzt keine Meldeaddresse hätte (hab ich aber!) würde ich dann nichts nachgezahlt bekommen?

    Bin für jede Hilfe dankbar!
    Lieben Gruß Karsten


    #2
    So da die Daten basierend auf steuerklasse 6.
    Was kann ich zurück bekommen also wieviel geld und wie geht das am besten?

    Vielen vielen Dank
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      #3
      Du bekommst mit der Steuererklärung 1926,69 raus. Also alles! Das wird Dir nicht nachgezahlt sondern zurück.

      Du bist hier im Forum zur elekronischen Steuererklärung. Du hättest die Daten nur eingeben müssen, dann hättest Du das Ergebnis gesehen.

      Kommentar


        #4
        Okay, wie kommt die Summe zusammen? Also weshalb bekomme ich 1926,69 zurück?
        Kannst du mir das kurz erklären?

        Sorry für die dummen Fragen, für euch bestimmt ein Klacks, ich lese seid drei vier stunden schon und fange nur langsam an zu verstehn. Hab nie mit sowas zu tun gehabt aber gebe mir echt Mühe.
        Verzeiht wenn die Fragen dämlich sind.

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          #5
          Und nochmal die Frage, ohne Melde Addresse würde es auch keine Rückzahlung geben oder?

          Kommentar


            #6
            Zitat von Karsten29h Beitrag anzeigen
            wie kommt die Summe zusammen?
            So:

            Zitat von Karsten29h Beitrag anzeigen
            1826.26 lohnsteuer wurden einbehalten.
            100. 43 solizuschlag

            Zitat von Karsten29h Beitrag anzeigen
            ohne Melde Addresse würde es auch keine Rückzahlung geben oder?
            Bist Du überhaupt unbeschränkt steuerpflichtig? Wo wohnst Du denn?

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              #7
              Was heisst denn unbeschränkt steuerpflichtig?
              Ich wohne in solingen in nrw. Postalische meldeaddresse über die caritas und schlafe bei einer Freundin.
              Könnte mich aber notfalls wenn ich sonst nichts zurück gezahlt bekäme kurzfristig bei meinen eltern wohnhaft melden

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                #8
                Hallo,

                Und zweitens : wenn ich jetzt keine Meldeaddresse hätte (hab ich aber!) ...
                Und warum fragst du dann?

                Melderecht ist ja jetzt auch nicht so das Thema hier im Forum, im Detail kennen sich daher die wenigsten damit aus.
                Für die Steuer ist es aber auch egal (bzw. nur ein Indiz), es zählt das Reale (wo gelebt, nicht wo gemeldet).

                Könnte mich aber notfalls wenn ich sonst nichts zurück gezahlt bekäme kurzfristig bei meinen eltern wohnhaft melden
                Und was soll das ändern? Es zählt was in der Zeit der Einkünfte war, nicht was jetzt ist.

                Stefan
                Zuletzt geändert von reckoner; 18.02.2020, 18:13.
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  zu beachten ist natürlich noch, was vor dem 24.09. gemacht wurde (Lohn, Arbeitslosengeld, Krankengeld...). Das würde die Erstattung auch beeinflussen.

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                    #10
                    Da war offenbar nix:

                    Zitat von Karsten29h Beitrag anzeigen
                    Den Rest des Jahres habe ich nicht gearbeitet und auch keine Gelder von Ämtern bekommen

                    Kommentar


                      #11
                      Genau vorher war nichts

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