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EÜR - Betriebseinnahmen einzeln oder gesamt?

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    EÜR - Betriebseinnahmen einzeln oder gesamt?

    Hallo,

    in der Anlage EÜR steht für die Angabe der Betriebseinnahmen im Punkt 11 das Feld "Bezeichnung" und daneben das Feld "Betrag". Man kann hier über das Feld "Weitere Daten hinzufügen" mehrere Angaben für die Einnahmen machen. Jeweils mit einer Bezeichnung und einem Betrag. Warum? Soll man jede einzelne Einnahme angeben und nicht die Gesamteinnahme?
    Ich denke nicht - in der Papierform scheint man nur den Gesamtbetrag anzugeben. Was kommt denn in das Feld "Bezeichnung"?

    Vielen Dank
    Zuletzt geändert von Bäume; 20.02.2020, 16:26.

    #2
    Man kann seine Betriebseinnahmen einzeln erklären, muss das aber nicht. Leer bleiben darf das Textfeld allerdings nicht.

    Was du da als Erläuterungstext angibst, bleibt dir überlassen. Ich würde die Einnahmen nicht weiter spezifizieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Super, das klärt es auf, danke!

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        #4
        Meine Vermutung ist, dass man da separat angeben kann "Erlöse 19% USt", "Erlöse 7% USt", "USt-freie Ausfuhrlieferungen", "USt-freie Mieteinnahmen" etc. - also nicht einzelne Buchungen, sondern die Einnahmen nach Umsatzsteuerkategorien aufgeschlüsselt (wie es in der Gewinn- und Verlustrechnung der eBilanz ab 2019 sogar Pflicht ist). Aber solange sie das in der EÜR nicht auch zur Pflicht machen, stimme ich Charlie24 bezüglich einer Nichtaufschlüsselung zu

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