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Aktuell Probleme bei der Berechnung?

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    Aktuell Probleme bei der Berechnung?

    Hallo.

    Gibt es aktuell Probleme bei der Berechnung? Ich hab zwar was von Problemen wegen Anlage Unterhalt gelesen, aber diese Anlage habe ich nicht.

    Nutze Version 21.1 und hab es sowohl in mein Elster , als auch in Elster Formular probiert.

    Hab gestern alle meine Daten eingegeben bzw. die Belege abgerufen. Bei fast 6000 Euro Steuern wurde gerade mal 30 Euro Erstattung berechnet.
    Und das obwohl ich durch Fahrtkosten an die 2.500 Euro Werbungskosten habe.
    Zudem hatte ich letztes Jahr eine Lohnnachzahlung von meinem vorigen AG welche mit Steuerklasse 6 versteuert wurde. Dachte da erfolgt der Ausgleich bei der Steuererklärung?

    Wäre prima wenn jemand was weiß.

    Viele Grüße

    #2
    Zitat von HornSt76 Beitrag anzeigen
    Zudem hatte ich letztes Jahr eine Lohnnachzahlung von meinem vorigen AG welche mit Steuerklasse 6 versteuert wurde. Dachte da erfolgt der Ausgleich bei der Steuererklärung?
    Ja, aber das muss nicht zu deinen Gunsten sein.

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      lass' doch mal testweise die Einkünfte auf Steuerklasse 6 weg, dann weißt du schon mal was deine Werbungskosten bringen (ich tippe auf eine Steuererstattung im hohen dreistelligen Bereich).

      Außerdem kannst du dir dann den Grenzsteuersatz ausrechnen (Steuern geteilt durch das zu versteuerende Einkommen). Dieser Prozentsatz hätte eigentlich von den Steuerklasse-6-Einkünfte abgeführt werden müssen, die Differenz zum wirklichen Abzug ist die Nachzahlung auf diesen Teil.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        Danke reckoner.
        Das werde ich heute Nachmittag mal austesten. Werde berichten.

        Kommentar


          #5
          Hallo ich bin es nochmal. Leider komm ich mit meinem Problem nicht weiter. Bzw. mag ich nicht wahr haben, dass die ausgerechnete Steuererstattung richtig sein soll.

          Ich würde nochmal kurz meine Angaben schildern:

          1.Lohnsteuerbescheinigung 2019 vom 01.01 bis 31.12 / Steuerklasse 1 / Kirchensteuer keine

          Bruttoarbeitslohn 37.356,67
          einbehaltene Lohnsteuer 5.307,00
          einbehaltener Solidaritätszuschlag 291,87
          AG gesetzliche RV 3.500,79
          AN gesetzliche RV 3.500,79
          AN gesetzliche KV 2.860,86
          AN soziale PV 856,37
          steuerpflichtiger Beitrag zur Zusatzversorgung 458,83
          steuerfreier Arbeitgeberzuschuss für Verpflegung bei Auswärtstätigkeit 48,00

          2. Lohnsteuerbescheinigung 2019 vom 01.01. bis 31.01. / Kürzung der Bezüge (Minusstunden)
          Steuerklasse 6 / Kirchensteuer keine
          Bruttoarbeitslohn -237,17
          einbehaltene Lohnsteuer 0,00
          einbehaltener Solidaritätszuschlag 0,00
          Sozialversicherung
          AG gesetzliche RV -22,06
          AN gesetzliche RV -22,06
          AN gesetzliche KV -18,74
          AN soziale PV -4,80
          AN AV -3,56

          3. Lohnsteuerbescheinigung 2019 vom 01.02. bis 28.02. / Urlaubsabgeltung 3 Tage aus 2018
          Steuerklasse 6 / Kirchensteuer keine
          Bruttoarbeitslohn 380,76
          einbehaltene Lohnsteuer 42,00
          einbehaltener Solidaritätszuschlag 2,31
          AG gesetzliche RV 35,41
          AN gesetzliche RV 35,41
          AN gesetzliche KV 30,08
          AN soziale PV 7,71
          AN AV 5,71

          4. Lohnsteuerbescheinigung 2019 vom 01.07. bis 31.07. / Korrektur Eingruppierung rückwirkend 05/2018-12/2018
          Steuerklasse 6 / Kirchensteuer keine
          Bruttoarbeitslohn 3.326,19
          einbehaltene Lohnsteuer 376,00
          einbehaltener Solidaritätszuschlag 20,68
          AG gesetzliche RV 309,34
          AN gesetzliche RV 309,34
          AN gesetzliche KV 262,76
          AN soziale PV 67,30
          AN AV 49,89



          Meine erste Frage:

          Hätte die Angaben der 4. Lohnsteuerbescheinigung nicht in Zeile 10 "Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre" und folgende aufgeführt sein müssen? In der dazugehörigen Entgeltabrechnung werden diese als sonstige Bezüge bzw. Lohnsteuer für sonstige Bezüge aufgeführt. Ich hatte dazu gelesen, dass hierbei eine andere Versteuerung erfolgt. Mir erscheint jetzt auch die Lohnsteuer auf den Bruttolohn als recht gering - trotz Steuerklasse 6.

          Zweite Frage:
          Rechne ich probeweise nur mit der 1. Lohnsteuerbescheinigung kommt eine Erstattung von ca. 500 Euro heraus. ( bei Werbungskosten i.H.v. 2.326).
          Wie kommt es dann, dass bei Angabe aller Lohnsteuerbescheinigung nur noch um die 30 Euro Erstattung sind? Das würde ja heißen, dass ich aufgrund der Lohnsteuerbescheinigungen 2-4 trotz Versteuerung mit Steuerklasse 6 noch nachzahlen müsste. Das erschließt sich mir nicht wirklich.


          Ich hoffe ich habe mein Anliegen halbwegs verständlich rüber gebracht und freue mich auf eure Anworten.

          Viele Grüße

          Steffi

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            #6
            Du hast 37.356,67 auf Lohnsteuerklasse 1 gehabt. Auf die 3. und 4. Lohnsteuerbescheinigung wurde in der Relation fast keine Steuer einbehalten. Die erhöhen aber Deine Einkünfte.

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Du hast 37.356,67 auf Lohnsteuerklasse 1 gehabt. Auf die 3. und 4. Lohnsteuerbescheinigung wurde in der Relation fast keine Steuer einbehalten. Die erhöhen aber Deine Einkünfte.
              Aber wie kommt es, dass da trotz Steuerklasse 6 relativ wenig Steuern erhoben wurden?

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                #8
                Zitat von HornSt76 Beitrag anzeigen
                Aber wie kommt es, dass da trotz Steuerklasse 6 relativ wenig Steuern erhoben wurden?
                Bei 380 Euro Monatslohn ist der Steuersatz noch nicht so hoch.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von HornSt76 Beitrag anzeigen

                  Aber wie kommt es, dass da trotz Steuerklasse 6 relativ wenig Steuern erhoben wurden?
                  Weil im Gegensatz zu dem, was viele denken, der Steuerabzug bei 6 nicht grundsätzlich zu hoch ist.
                  Er ist es bei jemand, der bei seinem einzigen AG mit 6 statt 1 besteuert wird.

                  Der erste Euro bei 6 wird nach meiner Erinnerung mit 14% besteuert. Das würde passen, wenn man nebenbei über die 1 ca. 11000 € verdient hat. Ist es mehr, droht die Nachzahlung.

                  Nicht ohne Grund ist 6 ein Grund für Pflichtverlagung.

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