AW: Umsatzsteuererklärung - Einnahme ohne USt aus Vorjahr als Kleinunternehmer eintra
Hallo an alle! Es tut mir Leid, dass ich erst jetzt dazu kam, hier reinzuschauen – hier hat sich ja einiges getan seit meinem Eröffnungsbeitrag. Vielen Dank für die ganzen Antworten und Ihre Mühe!
Um es noch einmal kurz klar zu stellen: wie von Charlie24 richtig beschrieben, bin ich bereits 2016 über die 17500€-Grenze rüber gekommen, unterliege demnach seit 2017 der Umsatzsteuerpflicht. Daher hatte ich es auch so verstanden, dass ich in Zeile 33 und 34 nur etwas eintragen müsste, wenn ich in 2017 noch Kleinunternehmer gewesen wäre, was aber wie gesagt nicht zutrifft.
Zusammenfassend ziehe ich also folgendes aus Ihren Beiträgen:
1. Zeile 11, Feld 111 in der EÜR ist das richtige Feld für meine umsatzsteuerfreie Kleinunternehmer-Einnahme aus 2016
2. Zeile 33 und 34 in der Umsatzsteuererklärung lasse ich frei, da ich bereits 2017 umsatzsteuerpflichtig geworden bin
3. in der Umsatzsteuererklärung gebe ich die besagte ust-freie Kleinunternehmer-Einnahme aus 2016 *nicht* an.
Falls dies alles so zutrifft und es keine Einwände gibt, ist meine Frage dann hiermit beantwortet und ich freue mich sehr über Ihre Hilfe!
Besten Dank,
kreatimo
Hallo an alle! Es tut mir Leid, dass ich erst jetzt dazu kam, hier reinzuschauen – hier hat sich ja einiges getan seit meinem Eröffnungsbeitrag. Vielen Dank für die ganzen Antworten und Ihre Mühe!
Um es noch einmal kurz klar zu stellen: wie von Charlie24 richtig beschrieben, bin ich bereits 2016 über die 17500€-Grenze rüber gekommen, unterliege demnach seit 2017 der Umsatzsteuerpflicht. Daher hatte ich es auch so verstanden, dass ich in Zeile 33 und 34 nur etwas eintragen müsste, wenn ich in 2017 noch Kleinunternehmer gewesen wäre, was aber wie gesagt nicht zutrifft.
Zusammenfassend ziehe ich also folgendes aus Ihren Beiträgen:
1. Zeile 11, Feld 111 in der EÜR ist das richtige Feld für meine umsatzsteuerfreie Kleinunternehmer-Einnahme aus 2016
2. Zeile 33 und 34 in der Umsatzsteuererklärung lasse ich frei, da ich bereits 2017 umsatzsteuerpflichtig geworden bin
3. in der Umsatzsteuererklärung gebe ich die besagte ust-freie Kleinunternehmer-Einnahme aus 2016 *nicht* an.
Falls dies alles so zutrifft und es keine Einwände gibt, ist meine Frage dann hiermit beantwortet und ich freue mich sehr über Ihre Hilfe!
Besten Dank,
kreatimo
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